Ein Abonnent einer Zeitschrift bekommt vom selben Verlag, bei dem er das Abo hat eine andere Zeitschrift, die ebenfalls von dem Verlag vertrieben wird zugeschickt, obwohl er sie nie bestellt hat und auch nie darüber in Kenntnis gesetzt wurde. In einem beiliegenden Schreiben fordert der Verlag auf,die Zeitschrift unverbindlich zu testen. Bei nichtgefallen soll der Abonnent die Zeitschrift unfrei an den Verlag schicken, ansonsten soll er einen Betrag zum Verlag überweisen.
Ist der Kunde verpflichtet die Ware zurückzuschicken bzw. zu bezahlen, oder darf er sie einfach behalten ohne das Entgelt zu entrichten?
Diese Antwort irritiert mich etwas, da ja geschrieben wird das die Zeitschrift bei Nichtgefallen unfrei, also ohne Kosten, zurückschicken kann.
Im BGB § 241a Unbestellte Leistungen *), auf den oben verwiesen wurde steht:
(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.
Was ist denn nun richtig, darf er sie dann trotzdem behalten?
Von daher kann der Empfänger auch nicht zur Rücksendung verpflichtet werden. Wer mich zur Post schicken will, um eine unfreie Sendung für ihn aufzugeben, kann das gerne tun, darf sich aber nicht wundern, wenn ich ihm das übliche Honorar für eine halbe Stunde Arbeitszeit berechne…