angenommen, jemand wäre vor 27 Jahren hier in Deutschland geboren, die Eltern wären aber aus dem ehemaligen Jugoslawien und hätten vergessen, ihrem Kind gleich die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Das Kind wäre wie bereits erwähnt, 27 Jahre alt, und alles was ihn mit Kroatien verbindet, wären schöne Urlaubserinnerungen.
Er spräche seine „Muttersprache“ nur gebrochen, lesen und schreiben könnte er in der Sprache gar nicht.
Die deutsche Staatsbürgerschaft wäre bereits seit langem beantragt und nun käme ein Schreiben von der kroatischen Regierung, er sollte bitte antanzen und seien Wehrdienst ableisten…
Er hätte in Deutschland natürlich seinen festen Arbeitsplatz (den er verlieren würde, wenn er gehen müsste), finanzielle Verpflichtung (abbezahlen eines Hauses/Autoschaden nach Unfall) denen er ohne seinen Arbeitsplatz nicht mehr nachkommen könnte, was ihn finanziell ziemlich „alt aussehen“ lassen würde.
Wäre es möglich, dass diese fremde Regierung ihn „einfach so“ mit 27 Jahren noch einziehen könnte?
An wen könnte man sich wenden, um Hilfe zu erhalten?
Wie sollte man sich im Allgemeinen verhalten?
Der Wehrdienst kroatischer Staatsbürger unterliegt ausschließlich kroatischem Recht. Wenn das dort im Gesetz so vorgesehen ist, dann ist das so. Dass man mit 27 Jahren noch einberufen werden kann, ist jedenfalls nicht ungewöhnlich. Der Einberufungsbefehl kann natürlich in Deutschland nicht vollstreckt werden, es gibt aber dann Probleme nach einer eventuellen Einreise nach Kroatien.
Solche Fälle sind vor allem dann blöd, wenn der Staat solche Personen nicht aus der Staatsbürgerschaft entlässt, denn dann gibt es Schwierigkeiten bei deren Wechsel. Für den konkreten Fall, solltest du dich oder er sich aber an einen Anwalt wenden.
Ich glaub, dasselbe gilt auch für einige andere Länder, wie Italien oder Türkei. Die einfachste Lösung ist da: nicht mehr ins betreffende Land einzureisen. Würde ich jedenfalls so machen. Allerdings wirklich _gar nicht_ mehr. Man hört zuweilen von Fällen, wo z.B. über 40jährige am Flughafen des „Heimatlandes“ verhaftet wurden, weil sie 20 Jahre früher nicht zum Barras gegangen sind.
Ja das kann natürlich passieren und ist nicht ungewöhnlich.
Also im österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht gibt es da schon Möglichkeiten für solche Fälle, vielleicht geht das in Deutschland auch.
Wenn nämlich die Entlassung aus der fremden Staatsangehörigkeit unzumutbar ist, dann kann von diesem Erfordernis abgesehen werden. In so einem Fall, wenn also jemand in Österreich geboren ist und 27 Jahre hier gelebt hat, würde ich argumentieren, wäre es unzumutbar, wenn der Antragsteller (Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft) den ausländischen Wehrdienst zur Entlassung ableisten müsste. Ich denke, damit käme man durch und die österreichische Staatsbürgerschaft würde verliehen ohne Ausscheiden aus dem anderen Staatsverband. Gleichzeitig hat dies dann praktischerweise bei den meisten Ländern zur Folge, dass die Person die ausländische Staatsbürgerschaft verliert (und damit gleichzeitig die Wehrpflicht in diesem Land).
Ich glaube, dieses „einfach nicht mehr einreisen“ ist keine gute Idee. Ich habe eine Bekannte, die muß, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu kriegen, in die Heimatstädte ihrer in Kroatien geborenen Eltern, um sich offiziell mit Stellungnahme etc. abzumelden. Und dazu muß man ja nun zwangsläufig einreisen… Und da ja wohl ein Interesse an der deutschen Staatsbürgerschaft besteht, wird er um das ganze Abgemelde vor Ort nicht drum rum kommen und damit nicht ums einreisen.
Mein türkischer Kollege konnte sich mit 'n paar Tausend Euro „freikaufen“. Vielleicht ist das ja 'ne Idee?!
Alles Gute jedenfalls
Viele Grüße
Anja
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ich bin auch Kroate, in Deutschland geborgen, 26 Jahre alt.
Ich war jetzt richtig erschrocken wie ich das gelesen habe!
Ich hatte mal vor ca. 6 Jahren im Konsulat einen Antrag um
Aufschiebung des Wehrdienstes unterschrieben, der allerdings
nur 2 Jahre gültig ist. Seit dem habe ich nichts mehr gehört.
Ich hatte nebenher noch eine Schule besucht und die Schul-
bescheinigungen hinterlegt.
Hattet ihr das mal probiert?
Mein Bruder ist 5 Jahre älter als ich, er hatte weder was
unterschrieben noch wurde er angeschrieben.
Ist wohl Glückssache!