Özdemir hat über das Online-Auktionshaus eBay von
Gerd Müller eine Stereo-Anlage für 130,00 € ersteigert.
Dass, Gerd Müller sich erst vor zwei Tagen bei eBay anmeldete,
verwunderte Özdemir wenig. Denn jeder „fängt ja einmal an“ 
Merkwürdig fand Özdemir nur, dass Gerd Müller kurz nach Auktionsende
nicht mehr Mitglied von eBay war.
Aber schließlich hat Gerd Müller ja das Recht, jederzeit bei eBay
seine Mitgliedschaft zu beenden.
Sicherheitshalber fragte Özdemir Herrn Müller, ob er denn trotzdem
ihm den Artikel zukommen ließe.
Herr Müler versicherte, binnen 24 Stunden nach Zahlungseingang den
Artikel zu versenden.
Da Özdemir einen rechtskräftigen Kaufvertrag geschlossen hatte,
überwies er den Geldbetrag fristgerecht.
Seit dem meldet sich Herr Müller nicht mehr.
Per E-Mail ist er nun nicht mehr erreichbar.
Postbriefe (per Einschreiben) ignorierte er schlichtweg.
Da Özdemir kaum die deutsche Sprache beherrscht, beauftragt er
seinen Nachbbarn, ihn gegen eine Entlohnung zu helfen.
Sein Nachbar, Herr Klaus schreibt den vermeintlichen Betrüger an,
schreibt eine Strafanzeige, begleitet den Käufer zur Polizei und
so weiter und so fort…
Vereinbarungsgemäß stellt Herr Klaus seinem Nachbarn, dies in Rechnung.
Insgesamt verlangt Herr Klaus 200,00 € für seine Dienste.
Herr Özdemir akzeptiert dies, da Herr Klaus nun wirklich viel
Zeit investiert hatte und ihm Kosten (Briefpapier, Benzinkosten,
Briefmarken etc.)entstanden sind.
Herr Özdemir beantragt nun einen gerichtlichen Mahnbescheid.
Er fordert nun nicht nur seine überwiesenen 130,00 €, sondern
zusätzlich die Mahngebühren und die Kosten für Herrn Klaus.
1.) Hätte Özdemir nicht lieber ein Inkasso-Büro beauftragen
bzw. einen Rechtsanwalt konsultieren sollen?
2.) Muss der Verkäufer für die Kosten für Herrn Klaus aufkommen?
Schließlich hätte Özdemir das nicht allein gekonnt.
Gruß
deVinci