Ebay – Artikel, ersteigert, bezahlt und nicht

Özdemir hat über das Online-Auktionshaus eBay von
Gerd Müller eine Stereo-Anlage für 130,00 € ersteigert.

Dass, Gerd Müller sich erst vor zwei Tagen bei eBay anmeldete,
verwunderte Özdemir wenig. Denn jeder „fängt ja einmal an“ :wink:

Merkwürdig fand Özdemir nur, dass Gerd Müller kurz nach Auktionsende
nicht mehr Mitglied von eBay war.

Aber schließlich hat Gerd Müller ja das Recht, jederzeit bei eBay
seine Mitgliedschaft zu beenden.

Sicherheitshalber fragte Özdemir Herrn Müller, ob er denn trotzdem
ihm den Artikel zukommen ließe.

Herr Müler versicherte, binnen 24 Stunden nach Zahlungseingang den
Artikel zu versenden.

Da Özdemir einen rechtskräftigen Kaufvertrag geschlossen hatte,
überwies er den Geldbetrag fristgerecht.

Seit dem meldet sich Herr Müller nicht mehr.

Per E-Mail ist er nun nicht mehr erreichbar.

Postbriefe (per Einschreiben) ignorierte er schlichtweg.

Da Özdemir kaum die deutsche Sprache beherrscht, beauftragt er
seinen Nachbbarn, ihn gegen eine Entlohnung zu helfen.

Sein Nachbar, Herr Klaus schreibt den vermeintlichen Betrüger an,
schreibt eine Strafanzeige, begleitet den Käufer zur Polizei und
so weiter und so fort…

Vereinbarungsgemäß stellt Herr Klaus seinem Nachbarn, dies in Rechnung.

Insgesamt verlangt Herr Klaus 200,00 € für seine Dienste.

Herr Özdemir akzeptiert dies, da Herr Klaus nun wirklich viel
Zeit investiert hatte und ihm Kosten (Briefpapier, Benzinkosten,
Briefmarken etc.)entstanden sind.

Herr Özdemir beantragt nun einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Er fordert nun nicht nur seine überwiesenen 130,00 €, sondern
zusätzlich die Mahngebühren und die Kosten für Herrn Klaus.

1.) Hätte Özdemir nicht lieber ein Inkasso-Büro beauftragen
bzw. einen Rechtsanwalt konsultieren sollen?

2.) Muss der Verkäufer für die Kosten für Herrn Klaus aufkommen?
Schließlich hätte Özdemir das nicht allein gekonnt.

Gruß

deVinci

hallo erstmal,

Insgesamt verlangt Herr Klaus 200,00 € für seine Dienste.

herr klaus ist scheinbar doof.
darf der das? und sind die kosten nicht überzogen?

Herr Özdemir akzeptiert dies

und herr özdemir ist noch viel doofer!

Er fordert nun nicht nur seine überwiesenen 130,00 €, sondern
zusätzlich die Mahngebühren und die Kosten für Herrn Klaus.

zumindest den üppigen anteil vom doofen herrn
klaus kann er teilweise abschreiben.
aber zum glück gibts solche doofis nicht, da der fall fiktiv ist, gell!

cu
alex

Ja hallo!

1.) Hätte Özdemir nicht lieber ein Inkasso-Büro beauftragen
bzw. einen Rechtsanwalt konsultieren sollen?

Ja, ja und nochmals ja!

Hier mal die Aufstellung, was ein Rechtsanwalt gekostet hätte:

  • EUR 32,50 Geschäftsgebühr

  • EUR 6,50 Auslagenpauschale

  • EUR 6,24 Umsatzsteuer
    __________________________________

  • EUR 45,24 insgesamt.

Bei Beantragung des Mahnbescheides wird die Geschäftsgebühr hälftig angerechnet, sodass die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten exakt EUR 26,39 betragen.

Für die Beantragung des Mahnbescheides bekommt der Anwalt

  • EUR 25,00 Prozessgebühr
  • EUR 5,00 Auslagenpauschale
  • EUR 4,80 Umsatzsteuer
    _________________________________
  • EUR 34,80

Insgesamt kostet das alles also EUR 61,19.

2.) Muss der Verkäufer für die Kosten für Herrn Klaus
aufkommen?

Es gibt Menschen, die so blöd sind, überhöhte Inkassokosten zu begleichen. Eine Pflicht hierzu besteht aber nur im Rahmen des gesetzlich vetretbaren, und hier bilden die oben aufgezählten Sätze des RVG die Obergrenze.

Und dieser Herr Müller sollte tunlichst aufpassen, nicht mal an einen anwaltlich vertretenen gegner zu geraten. Was der da treibt, stinkt zum Himmel.

Und dieser Herr Müller sollte tunlichst aufpassen, nicht mal
an einen anwaltlich vertretenen gegner zu geraten. Was der da
treibt, stinkt zum Himmel.

Der zwar auch, aber ich meinte Herrn Klaus.

Erst einmal DANKE für Deine Antwort(en).

>Ja hallo!

Grüß Gott!

>Ja, ja und nochmals ja!

Welches der folgenden Vorgehensweisen sind Deines Erachtens sinnvoll
bzw. effektiv?

1.) Rechtsanwalt konsultieren

2.) Strafanzeige bei der Polizei erstatten und anschließend einen
Rechtsanwalt konsultieren

3.) Strafanzeige bei der Polizei erstatten und anschließend einen
gerichtlichen Mahnbescheid beantragen

>Hier mal die Aufstellung, was ein Rechtsanwalt gekostet hätte:…

Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, zahlt wohl
unter Umständen keinen Cent.

>Bei Beantragung des Mahnbescheides…

Dies könnte man ja auch einem Rechtsanwalt überlassen, nicht wahr?

>Und dieser Herr Müller sollte tunlichst aufpassen, nicht mal
>an einen anwaltlich vertretenen gegner zu geraten. Was der da
>treibt, stinkt zum Himmel.

Meinst Du Herrn Müller oder Herrn Klaus?

Herr Müller ist offensichtlich ein Betrüger.

Doch was nutzt das denn Özdemir, wenn bei Herrn Müller
„nichts zu holen gibt“? Sein Geld sieht er wahrscheinlich
nie wieder.

Die Rechnung von Herrn Klaus scheint zwar nicht gerechtfertigt zu
sein, kann sie aber.

Wenn er Özdemir zum Beispiel überall hin- und herfuhr etc.?

Gruß

deVinci

Und dieser Herr Müller sollte tunlichst aufpassen, nicht mal
an einen anwaltlich vertretenen gegner zu geraten. Was der da
treibt, stinkt zum Himmel.

Der zwar auch, aber ich meinte Herrn Klaus.

Macht sich Herr Klaus denn strafbar, wenn er gegen eine Aufwands-
entschädigung seinem Nachbarn hilft?

Wenn er ihm denn eine korrekte Rechnung zukommen lässt und eine
Kopie dieser Rechnung seiner Einkommensteuererklärung beifügt?

Man sollte auch nicht außer Acht lassen, dass Özdemir erst vor 2
Wochen umgezogen ist. Er kennt sich in München noch gar nicht aus.

Hinzu kommt noch, dass Özdemir die deutsche Sprache kaum beherrscht.

Vom deutschen Recht und Gesetz hat er erst recht keine Ahnung.

Wieso sollte er sich dann nicht helfen lassen?

Özdemir konnte ja gar nicht erahnen, dass er lieber einen Rechtsanwalt
konsultieren sollte.

Außerdem, hat Herr Krause wesentlich mehr Leistungen erbracht, als
die, die in Deinem Beispiel aufgeführt sind.

Gruß

deVinci

darf der das? und sind die kosten nicht überzogen?

Wieso sllte er seinem Nachbarn nicht helfen dürfen und dafür
eine Aufwandsentschädigung erhalten?

Herr Krause hat immerhin viel Freizeit geopfert.
Darüber hinaus sind ihm auch Kosten entstanden.

und herr özdemir ist noch viel doofer!

Jeder darf doch selbst entscheiden, wem er mit welcher Dienstleistung
beauftragt. Oder sehe ich das etwa falsch?
Angenommen, Herr Özdemir hat den eBay-Verkäufer mehrmals daraufhin
gewiesen, dass wenn er die Ware nicht erhält, kostenpflichtige Hilfe
in Anspruch nehmen wird und diese ihm wiederum in Rechnung stellt.

Der eBay-Verkäufer ignoriert das Schreiben und versendet keine Ware.

Soll das denn noch honoriert werden?

Angenommen, der eBay-Verkäufer/Betrüger zahlt Herrn Özdemir seine
130,00 € wieder zurück.

Wäre das denn nicht ungerecht? Herrn Özdemir wären doch sowieso Kosten
entstanden (Briefporto, Druckerfarbe, Benzin, Dolmetscher etc.).

Wenn er diese selbst tragen soll, wird er zukünftig nicht mehr gegen
Betrüger vorgehen, weil sich das offensichtlich gar nicht lohnt.

Gruß

deVinci