Hi,
habe mal ne Frage:
Wenn man von 2 Polizisten angehalten wird, welche eine „Allgemeine Verkehrskontrolle“ durchführen wollen und am Ende der ganzen Prozedur von denen erfährt, dass man gerade einen Rotlichtverstoß begangen hat, selbst aber noch einen weiteren Zeugen hat, der sich genau so sicher ist, dass es nicht rot war, hat man dann eine realistische Chance, das Verfahren zu gewinnen? Der allgemeine Ablauf der Kontrolle ist sehr komisch, erst am Ende wird man auf den Rotlichtverstoß hingewiesen (nach gut 10 Minuten Gespräch) und man wird nicht auf sein Aussageverweigerungsrecht aufmerksam gemacht.
Ich habe gehört, die Polizei bräuchte einen festen Beweis (z.B. Foto) für solch eine Behauptung.
Mich würden mal die Chancen interessieren.
„Allgemeine Verkehrskontrolle“ durchführen wollen und am Ende
der ganzen Prozedur von denen erfährt, dass man gerade einen
Rotlichtverstoß begangen hat, selbst aber noch einen weiteren
Zeugen hat, der sich genau so sicher ist, dass es nicht rot
war, hat man dann eine realistische Chance, das Verfahren zu
gewinnen?
nein, denn während der Fahrer und sein Zeuge offensichtliche Gründe haben, auszusagen, daß die Ampel nicht kirschgelb war, haben die Polizisten keinen Grund, die Unwahrheit zu sagen. Da das der Richter im Zweifel genauso sehen wird, liegen die Chancen um den Gefrierpunkt.
komisch, erst am Ende wird man auf den Rotlichtverstoß
hingewiesen (nach gut 10 Minuten Gespräch) und man wird nicht
auf sein Aussageverweigerungsrecht aufmerksam gemacht.