Wann muss der Staatsanwalt ermitteln?

Hallo,

nach ergebnisloser Laien-Diskussion hoffe ich auf eure sachkundigen Antworten.
Es geht um die Ermittlungen bei Straftaten. Da heißt es, die Staatsanwaltschaft oder ihre Hilfsbeamten müssen ermitteln, sobald sie Kenntnis von dem Verdacht einer Straftat erlangen.

Wie ist es nun, wenn so ein Verdacht nicht angezeigt, sondern „inoffiziell“ durch Gerüchte, mehr oder weniger öffentliches „Gerede“ bekannt wird, z. B. „Seinen Rehbraten wildert Wirt X persönlich“, „Der plötzliche Reichtum der Familie Y stammt aus einem Banküberfall“ oder „Frau Z ist ihrem Mann nicht davongelaufen, er hat sie ermordet“. Würden wirklich Ermittlungen gegen die solchermaßen Verdächtigten aufgenommen oder gibt es da einen Ermessensspielraum – etwa, wenn das Ganze stark nach übler Nachrede klingt bzw. der Urheber des Gerüchts als Neurotiker bekannt ist?

Und wenn tatsächlich ermittelt wird und sich herausstellt, dass der Verdacht unbegründet war – wird gegen die Verbreiter der Gerüchte (sofern sie denn bekannt sind) von Staats wegen vorgegangen?

Gruß
Kreszenz

Hi Kreszenz,

beim Offizialdelikt ist Voraussetzung für die Strafanzeige die „Mitteilung eines relevanten Sachverhalts“. Was jeweils relevant ist, beurteilt der Staatsanwalt.

Und wenn tatsächlich ermittelt wird und sich herausstellt, dass der Verdacht unbegründet war – wird
gegen die Verbreiter der Gerüchte (sofern sie denn bekannt sind) von Staats wegen vorgegangen?

von Amts wegen nicht, weil üble Nachrede ein Antragsdelikt ist.

Gruß Ralf

Hallo, Ralf,

beim Offizialdelikt ist Voraussetzung für die Strafanzeige die
„Mitteilung eines relevanten Sachverhalts“. Was jeweils
relevant ist, beurteilt der Staatsanwalt.

danke, genau das wollte ich wissen (und hatte es wg. ungeschickter Sucherei nicht gefunden). Und jetzt hab ich auch noch eine passende Erläuterung entdeckt:

Die mitgeteilten Tatsachen müssen es nach kriminalistischer Erfahrung möglich erscheinen lassen, dass eine Straftat begangen wurde oder vorliegt, ansonsten wird die Anzeige/Mitteilung nicht weiter verfolgt. Bloße Vermutungen rechtfertigen es nicht, jemanden einer Strafverfolgung auszusetzen.

Gruß
Kreszenz

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