Voll strafmündig

Hallo,

ich habe folgende Frage:

ab welchem Alter ist man voll strafmündig? Ich meine mal gehört zu haben, dass man in Ausnahmefällen bis zum vollendeten 26sten Lebensjahr als jugendlicher „verurteilt“ werden kann.

(keine Sorge, ich habe nichts verbrochen und aus dem Alter bin ich eh heraus. Es geht nur um eine Wette. Deshalb wäre eine Quellenangabe hervorragend…)

vielen Dank im voraus

mfG,
erdbrink

Hallo,
„voll“ strafmündig ist man ab dem 14. Lebensjahr - d.h. man kann für alle „Untaten“ bestraft werden.

Die Ahndung erfolgt jedoch bis zum 18. Jahr nach dem Jugendstrafrecht.
Bei 18-21-jährigen „kann“ eine Ahnundung nach dem Jugendstrafrecht erfolgen (in D fast die Regel) wenn der „Heranwachsende“ wg. seiner Entwicklung noch nicht wie ein Erwachsener behandelt werden kann (wie gesagt: ist fast Regel)

Gruß
HaweThie

guckst du hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstrafe

laura

Danke
Hi,

ehrlich gesagt habe ich dort geschaut, war aber dennoch anderer Meinung…

Danke euch,

mfG,
erdbrink

guckst du hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstrafe

laura