ein Fahrer ist innerorts gem. des bereits vorliegenden Bescheids 31 km/h zu schnell gefahren. D.h., dieser Fahrer ist genau 1 km/h zu schnell, um einem Fahrverbot noch zu entgehen.
Welche Chancen hat der Fahrer, erfolgreich Einspruch / Widerspruch mit dem Ziel der „Strafmilderung“ einzulegen, z.B.
weil das vorliegende Foto nicht 100% eindeutig ist
weil der Fahrer evt. ja während des Blitzens gebremst haben kann und die Messung gar nicht genau sein kann (in diesem fiktiven Fall Induktonsschleife und fest montierter Blitzkasten)
weil der Arbeitgeber des Fahrer zwar bestätigt, diesem das Kfz überlassen zu haben, aber der Fahrer sich evt. gar nicht erinnert, ob er überhaupt zu dieser Zeit gefahren ist…
Für Tipps, Erfahrungen und Hinweise zur Lösung dieser konstruierten rechtlichen Lage bedankt sich
Welche Chancen hat der Fahrer, erfolgreich Einspruch /
Widerspruch mit dem Ziel der „Strafmilderung“ einzulegen, z.B.
weil das vorliegende Foto nicht 100% eindeutig ist
Wenn´s dem Richter reicht und er Dich erkennt, nutzt es nix.
weil der Fahrer evt. ja während des Blitzens gebremst haben
kann und die Messung gar nicht genau sein kann (in diesem
fiktiven Fall Induktonsschleife und fest montierter
Blitzkasten)
Ganz schlechte Argumentation, die nach hinten losgeht: damit würdest Du ja zugestehen, daß Du vorher noch schneller warst…
weil der Arbeitgeber des Fahrer zwar bestätigt, diesem das
Kfz überlassen zu haben, aber der Fahrer sich evt. gar nicht
erinnert, ob er überhaupt zu dieser Zeit gefahren ist…
Was sich mit dem Foto erledigt hat…
Viel Spaß dem fiktiven Fahrer beim redlich verdienten Zufußgehen, ÖPNV-Benutzen etc.
weil das vorliegende Foto nicht 100% eindeutig ist
ist es das nicht? ja
weil der Fahrer evt. ja während des Blitzens gebremst haben
kann und die Messung gar nicht genau sein kann (in diesem
fiktiven Fall Induktonsschleife und fest montierter
Blitzkasten)
die ziehen eh schon ne Toleranz ab…
weil der Arbeitgeber des Fahrer zwar bestätigt, diesem das
Kfz überlassen zu haben, aber der Fahrer sich evt. gar nicht
erinnert, ob er überhaupt zu dieser Zeit gefahren ist…
klar, kannst du abstreiten.
Ergebnis wird sein: Fahrtenbuch führen und ab und an morgens um 6:30 unangekündigter Besuch zwecks Kontrolle für 1 Jahr oder mehr
bei mir war das Fahrtenbuch ans KFZ gebunden. Da ich auswahl hatte bin ich halt mit dem anderen gefahren…