'Geblitzt' worden - Chancen bei Einspruch?

Hallo Experten,

ein Fahrer ist innerorts gem. des bereits vorliegenden Bescheids 31 km/h zu schnell gefahren. D.h., dieser Fahrer ist genau 1 km/h zu schnell, um einem Fahrverbot noch zu entgehen.

Welche Chancen hat der Fahrer, erfolgreich Einspruch / Widerspruch mit dem Ziel der „Strafmilderung“ einzulegen, z.B.

  • weil das vorliegende Foto nicht 100% eindeutig ist
  • weil der Fahrer evt. ja während des Blitzens gebremst haben kann und die Messung gar nicht genau sein kann (in diesem fiktiven Fall Induktonsschleife und fest montierter Blitzkasten)
  • weil der Arbeitgeber des Fahrer zwar bestätigt, diesem das Kfz überlassen zu haben, aber der Fahrer sich evt. gar nicht erinnert, ob er überhaupt zu dieser Zeit gefahren ist…

Für Tipps, Erfahrungen und Hinweise zur Lösung dieser konstruierten rechtlichen Lage bedankt sich

Martin

Welche Chancen hat der Fahrer, erfolgreich Einspruch /
Widerspruch mit dem Ziel der „Strafmilderung“ einzulegen, z.B.

  • weil das vorliegende Foto nicht 100% eindeutig ist

Wenn´s dem Richter reicht und er Dich erkennt, nutzt es nix.

  • weil der Fahrer evt. ja während des Blitzens gebremst haben
    kann und die Messung gar nicht genau sein kann (in diesem
    fiktiven Fall Induktonsschleife und fest montierter
    Blitzkasten)

Ganz schlechte Argumentation, die nach hinten losgeht: damit würdest Du ja zugestehen, daß Du vorher noch schneller warst…

  • weil der Arbeitgeber des Fahrer zwar bestätigt, diesem das
    Kfz überlassen zu haben, aber der Fahrer sich evt. gar nicht
    erinnert, ob er überhaupt zu dieser Zeit gefahren ist…

Was sich mit dem Foto erledigt hat…

Viel Spaß dem fiktiven Fahrer beim redlich verdienten Zufußgehen, ÖPNV-Benutzen etc.

Ciao, Wotan

Hi

  • weil das vorliegende Foto nicht 100% eindeutig ist

ist es das nicht? ja

  • weil der Fahrer evt. ja während des Blitzens gebremst haben
    kann und die Messung gar nicht genau sein kann (in diesem
    fiktiven Fall Induktonsschleife und fest montierter
    Blitzkasten)

die ziehen eh schon ne Toleranz ab…

  • weil der Arbeitgeber des Fahrer zwar bestätigt, diesem das
    Kfz überlassen zu haben, aber der Fahrer sich evt. gar nicht
    erinnert, ob er überhaupt zu dieser Zeit gefahren ist…

klar, kannst du abstreiten.

Ergebnis wird sein: Fahrtenbuch führen und ab und an morgens um 6:30 unangekündigter Besuch zwecks Kontrolle für 1 Jahr oder mehr :smile:
bei mir war das Fahrtenbuch ans KFZ gebunden. Da ich auswahl hatte bin ich halt mit dem anderen gefahren…

HH

hi,

ich sehe keine chance!
aber ich habe einen tip:

wenn du scheiße gebaut hast, sei ein mann und steh dazu!

cu
alex

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Grüße,

Mathias