mal angenommen jemand hat einer Bank für einen Kredit eine Einzugsermächtigung der monatlichen Zinsen für ein Darlehen erteilt. Er kündigt am 30. August die Einzugsermächtigung per Fax mit sofortiger Wirkung und auch noch per Post (Einschreiben),welches die Bank am 31. August erhält.Wenn die Bank nun schriftlich die Löschung des Lastschrifteneinzuges bestätigt, aber dennoch am 01.09. abbuchen würde, der Kunde dann zurückbuchen würde, dürfte dann die Bank dem Kunden die Kosten für die Rückbuchung in Rechnung stellen und die fälligen Zinsen sowie die Rückbuchungsgebühren einfach auf dem Kredit belasten? Also den Kredit um diese Kosten erhöhen???
mal angenommen jemand hat einer Bank für einen Kredit eine
Einzugsermächtigung der monatlichen Zinsen für ein Darlehen
erteilt. Er kündigt am 30. August die Einzugsermächtigung per
Fax mit sofortiger Wirkung und auch noch per Post
(Einschreiben),welches die Bank am 31. August erhält.Wenn die
Bank nun schriftlich die Löschung des Lastschrifteneinzuges
bestätigt, aber dennoch am 01.09. abbuchen würde, der Kunde
dann zurückbuchen würde, dürfte dann die Bank dem Kunden die
Kosten für die Rückbuchung in Rechnung stellen und die
fälligen Zinsen sowie die Rückbuchungsgebühren einfach auf dem
Kredit belasten? Also den Kredit um diese Kosten erhöhen???
befindet sich das Konto, dem die Lastschrift belastet wurde, beid er gleichen Bank, die den Kredit vergeben hat? Wenn nein war die Lastschrift schon auf dem Weg, als die Einzugsermächtigung gekündigt wurde.
Wenn ja, wars wahrscheinlich trotzdem schon zu spät, um an der Ausführung noch was zu ändern.
Hallo Lilou, im allgemeinen benötigen die Bank mindestens 2 Tage Bearbeitungszeit (nachfragen, kann auch mehr sein). Dies ist dann auch in den Geschäftsbedingungen zum Lastschrifteinzugsverfahren festgehalten. Die Bank benötigt einfach eine Bearbeitungszeit. Du weisst, es läuft heute alles über EDV - wäre bei zigtausenden von Lastschriften gar nicht anders möglich. Deine Löschung ist also zu spät erfolgt und die Bank hat insofern richtig gehandelt. Die Kosten hast Du zu tragen. Wenn Du wieder mal etwas hast, was nicht Deinen Wünschen entsprechend läuft, ruf einfach vorher an und spreche mit ihnen, damit kannst Du zusätzliche Kosten künftig vermeiden.
Alles Gute! Eva
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bestätigt, aber dennoch am 01.09. abbuchen würde, der Kunde
dann zurückbuchen würde, dürfte dann die Bank dem Kunden die
Kosten für die Rückbuchung in Rechnung stellen und die
fälligen Zinsen sowie die Rückbuchungsgebühren einfach auf dem
Kredit belasten? Also den Kredit um diese Kosten erhöhen???
Ich musste mal einem Versicherungsvertrag widersprechen (widerrufsrecht), da aber (wie die anderen schon sagten) die Einzugsermächtigung ne Zeit braucht, wurde trotzdem abgebuch. Um evtl. entstehende Kosten zu ersparen rief ich die Versicherung an und fragte wann die denn das Geld zurücküberweisen würden. Die Antwort war: ich soll dem Einzug bei der Bank widersprechen, es entstehen denen dabei wohl keine Kosten und ich hätte das Geld sofort wieder. Hätte ich davor nicht gedacht und mich auch nicht einfach so getraut zurückzuholen.
Also prüf ob da wirklich Kosten beim Storieren entstanden sind.