GEZ bei Rentner mit Schwerbehinderung

Hallo,

angenommen ein Rentnerehepaar, bei der der Mann zu 100% schwerbehindert ist, hat in seinem Haushalt ein Radio- und ein Fernsehgerät. Außer der (von der Höhe durchschnittlichen) Rente gibt es keine weiteren nennenswerten Einkünfte.

Müßte das Rentnerehepaar GEZ-Gebühren bezahlen? Würde (und falls ja: wie?) die Schwerbehinderung berücksichtigt werden?

Zusätzlich angenommen oben fiktiv beschriebenes Paar hätte bereits vor einigen Jahren Besuch von einem GEZ-Mitarbeiter bekommen: dieser hätte gesagt, daß in oben fiktiv beschriebenem Szenario keine GEZ-Gebühren fällig seien: ist dies möglich/richtig?

DANKE und Gruß
Max

PS: Die FAQ habe ich gelesen - zu oben sikzziertem theoretischem Fall aber nichts gefunden.

hallo,

es kommt auch auf die art der behinderung an, näheres unter
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/…
dort Nr. 7 und 8.

gruss vom

showbee

Hi,

wenn auf dem Schwerbehindertenausweis das Merkmal „RF“ steht,
dann kann er sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen (anmelden muss er
aber trotzdem). Geringes Einkommen allein ist kein Befreiungsgrund.
Wenn allerdings zusätzlich Grundsicherung (also eine Form der Sozialhilfe)
bezogen wird, könnte auch ohne das „RF“ eine Befreiung erteilt werden.

Gruß
Nelly

DANKE an beide - gibt’n *
xxx