Angenommen eine Frau lebt seit 1 Jahr getrennt von ihrem Mann und bekommt von diesem Unterhalt
für die Kinder und eine ganz kleine Summe für sich. Der Mann verdient gutes Geld (nur zur Info). Die Frau lebt mit einem neuen Partner (der sehr sehr wenig verdient) zusammen, wegen der eheähnlichen Beziehung wird der Frau 200 Euro vom Unterhalt abgezogen. Da es aber sehr wenig zum Leben ist, möchte die Frau evtl. einen Minijob (geringfügige Beschäftigung) ohne Steuerkarte annehmen, wird er der Unterhalt gestrichen oder wird er gekürzt - wenn er gekürzt wird um wieviel etwa?
Vielen Dank für Antworten.
K.