Eine 75 jährige Frau geht bei grün über die Ampel und wird von einem LKW erfasst .Schwer verletzt stirbt sie nach einer Woche im Krankenhaus.Der LKW Fahrer erkundigt sich nicht einmal und der Sohn der Frau möchte ihn verklagen.Da aber die Frau rechtlich nichts mehr wert ist,kann er lt.Anwalt kein Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen-Ist das korrekt?
Da aber die
Frau rechtlich nichts mehr wert ist,
So hat das der Anwalt (hoffentlich) bestimmt nicht gesagt…
kann er lt.Anwalt kein
Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen-Ist das korrekt?
Nein.
Entgegen der früheren Rechtslage (Vererblichkeit des Schmerzensgeldanspruchs erst nach Rechtshängigkeit) ist der Anspruch auf Schmerzensgeld seit 1. 7. 1990 übertragbar und vererblich (§ 1922 BGB; vgl. BGH VersR 1995, 353 = NJW 95, 783 = NZV 95, 144; Palandt aaO § 847 Rdnr. 13). Erben sind daher berechtigt, im eigenen Namen die der Verunglückten zustehenden Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen.
Ciao, Wotan
Der Sohn kann höchstens Schadensersatz fordern wenn die Frau nachweislich zu seinem Lebensunterhalt beigetragen hat. Schadensersatz auch für Beerdigungskosten, Wohnungsauflösung…
Ein Menschenleben ist nach der deutschen Rechtssprechung nicht viel wert! Ist hier leider so.
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Frage
Hi Annette,
wer hatte gruen? Der LKW-Fahrer oder die alte Dame?
Wenn letzteres, dann gibt es ja strafrechtliche
Konsequenzen.
Wenn ersteres — ??
Gruesse
Elke
Ein Menschenleben ist nach der deutschen Rechtssprechung nicht
viel wert! Ist hier leider so.
Wieso leider?
Wäre es besser, ein Menschenleben wäre x Euro wert?
LG
Stuffi
Hallo, die Frau hatte grün.
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Ja, wenn für den Verursacher eines Schadens finanzielle Konsequenzen entstehen versucht er nicht noch einmal den gleichen Fehler zu machen. Im Fall der grünen Ampel egal,aber anderswo…
Menschenleben ist nicht mit Geld zu bezahlen ganz klar. Aber es geht auch um Anerkennung.
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Ja, wenn für den Verursacher eines Schadens finanzielle
Konsequenzen entstehen versucht er nicht noch einmal den
gleichen Fehler zu machen. Im Fall der grünen Ampel egal,aber
anderswo…
Schadenersatz soll Schäden ersetzen, für die Strafe ist Das Strafgesetzbuch bzw die entsprechenden Verkehrsbestimmungen zuständig.
Die Vermischung von Schadenersatz und Strafe ist einer der größten Fehler des amerikanischen rechts.
Menschenleben ist nicht mit Geld zu bezahlen ganz klar. Aber
es geht auch um Anerkennung.
Wer sagt, daß sie so nicht anerkannt würden?
LG
Stuffi
Hallo!
Nachdem Wotan nunmehr - als Einziger, aber immerhin - eine brauchbare Antwort gegeben hat, hier noch eine kleine Anmerkung:
Der LKW Fahrer erkundigt sich nicht
einmal.
Es gibt auch keine Pflicht, dies zu tun. Man möge bedenken, dass so eine Tötung auch vom Täter, der ja sicherlich nicht vorsätzlich gehandelt hat, erstmal verarbeitet werden muss. Wie er das macht, muss ihm überlassen bleiben.
Er hat sich aber auch in den Tagen,als sie im Krankenhaus lag,nicht einmal erkundigt,wie es ihr geht.Nach dem Tode sowieso nicht mehr. Wenn er das getan hätte,würde der Sohn ihn sicher nicht vor Gericht zerren wollen.
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Hallo Anette,
wenn die Frau grün hatte bekommt der LKW Fahrer doch sehr wahrscheinlich eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung o.ä.
Gruß
Phoebe
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Hallo!
Menschenleben ist nicht mit Geld zu bezahlen ganz klar.
…dann kann man aber auch kein Geld als Ersatz für ein Menschenleben zusprechen. Die Berechnung von Schadenersatz für den Tod würde voraussetzen, den Wert des Lebens in € umzurechnen - und genau dies ist Gott sei Dank bei uns nicht zulässig.
Gruß
Tom
Und? owT
?
Hallo!
Also ich möchte nicht pietätlos sein, ich sage daher ausdrücklich, dass ich so eine persönlich schwere Situation durchaus verständlich finde.
Ich möchte aber schon sagen, dass es mich immer wieder nervt, dass die Menschen von der Rechtsordnung verlangen, dass sie menschliches Unglück quasi ungeschehen macht oder ihre persönlichen Rachegelüste befriedigt. Es ärgert mich, dass in noch so tragischen Unglücksfällen es für immer mehr Leute darauf ankommt, wer jetzt Schuld ist und von wem man aus der tragischen Situation möglichst viel finanziellen Nutzen ziehen kann.
Ich will damit nicht sagen, dass jemand seine gesetzlich zustehenden Ansprüche nicht geltend machen soll. Ich möchte nur sagen, dass ich es richtig finde, dass unsere Rechtsordnung für den Tod keinen Schadenersatzanspruch vorsieht (das fände ich wirklich als eine grobe Verachtung des Menschen) und bei ideellen Schäden generell nur restriktiv ist.
Die Rechtsordnung kann das Geschehene nicht rückgängig machen - es geht einfach nicht und das sollte man auch zur Kenntnis nehmen.
Gruß
Tom
Nun
ich hatte den Eindruck, dass die Zivilklage eingebracht
werden sollte, um Rachegefuehle (oder vornehmer ausgedrueckt
Genugtuung) zu befrieden (zu bekommen). Das koennte ja
bereits durch den Strafprozess geschehen.
Gruesse
Elke
Hm, jo …
… das klingt einleuchtend, zumal der Sohn, wenn man den Beispielfall falsch lesen will, den Fahrer ja wegen Nicht-nach-dem-Befinden-Erkundigens verklagen will. Dann sollte er die Nebenklage beantragen, darf die ganze Zeit im Gerichtssaal sitzen und auch noch einen Schmerzensgeldanspruch geltend machen. Wenn’s hilft…
Versetz Dich doch mal in diese Lage.Deine Mutter ,bis dahin kerngesund,wird überfahren und stirbt und der Unfallverursacher interessiert sich nicht dafür.Ich denke,diese Rachegelüste hätte dann jeder.Außerdem hat sie die drei Enkelkinder(noch in Ausbildung) mtl.mit je 150 Euro unterstützt.Allerdings immer bar und ohne irgendeinen Vertrag.
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Anerkennung von Schuld !
Es gibt sogar Anwälte die ihren Kunden dringlichst empfehlen keinen Kontakt mit Opfern oder Hinterbliebenen aufzunehmen. Sogar dies könnte als Schuldanerkennung angesehen werden.
Wer sagt, daß sie so nicht anerkannt würden?
Jaja, das wäre ja alles schlimm, wenn’s wahr wäre, keine Frage. Aber stellt sich der Fahrer auf den Marktplatz und ruft „Esist mir egal, dass ich die Frau überfahren habe“? Wohl nicht. Er meldet sich halt nicht. Also geht für ihn das Leben seinen gewohnten Gang und er ist vollkommen unbelastet? Das kann man doch nicht ernsthaft glauben.
Hallo!
Versetz Dich doch mal in diese Lage.Deine Mutter ,bis dahin
kerngesund,wird überfahren und stirbt und der
Unfallverursacher interessiert sich nicht dafür.Ich
denke,diese Rachegelüste hätte dann jeder.
Ja natürlich hätte die jeder, aber nur weil jeder solche Gelüste hat, heißt es noch nicht, dass es rechtmäßig wäre, diese Gelüste zu befriedigen.
Gruß
Tom