Hallo!
Ich war jetzt 2 Wochen im Urlaub und hatte in unserem Appartement folgende Probleme:
-Gegenüber von unserer Anlage (ca. 10m) wurde eine neue Anlage fertiggestellt, also die ganzen 2 Wochen hindurch Mo bis einschl. Samstag Preßlufthamer, Hämmern, Bohren,… von 9-ca 19.30 Uhr.
-Die letzten Tage wurde in unserer Anlage dierekt vor unserem Appartement das Holzgelänger neu gestrichen, also elektrische Schmiergler, auch recht laut, dierekt vor unserem Schlafzimmer
-über unserem Balkon wurde ein neuer Balkon renoviert+ gestrichen; das war nicht laut, aber es viewlen immer mal wieder trockene Farbblätter und Staub auf unseren Balkon, so das wir z.B. immer unsere Handtücher dreckig hatten, wenn wir sie aufgehängt haben und das ganze auch nicht sehr schön war, wenn wir auf dem Blkon essen oder einfach nur sitzen wollten.
Das alles haben wir (und auch noch viele andere in unserer Anlage) der Reiseleitung vor Ort gemeldet, die sagte, verlegen in ein anderes Hotel ginge nicht, weil alles voll ist, sie würde das aber notieren und weitergeben, aber wir müssten uns nach dem Urlaub selber mit dem Veranstalter in Verbindung setzen.
So, nun meinen Frage:
Hat jemand einen Musterbrief für solch ein Beschwerdeschreiben oder gibt es irgendwelche floskeln, die im Brief stehen müssen (z.B. wie in manchen Briefen bei ausstehenden Zahlungen die Floskel „in Verzug setzen“ vorkommen muß, damit der Brief rechtlich wirksam wird) und wieviel vom Reisepreis kann man zurückverlangen, bzw. wieviel Geld steht einem zu (oder wielviel Prozent vom Preis??) -der Reisepreis war 1230,- -??
Danke für eure Hilfe!
Viele Grüße,
Uwe
den Brief würde ich auf jeden Fall per Einschreiben mit Rückschein senden. Für den von Dir geschilderten Sachverhalt gibt es unter dem nachfolgenden link einen Präzedenzfall:
PS: Du solltest dem Veranstalter in Deinem Schreiben eine Frist
setzen, bis wann Du mit der Beantwortung rechnest, in der Regel 4 Wochen…ich erwarte die von mir geltend gemachte Minderungssumme bis zum… auf meinem Konto Nr…bei…
…Sollten Sie, angesichts des von mir geschilderten Sachverhaltes, einer gütlichen Einigung nicht zustimmen, werde ich zur Geltendmachung meiner Ansprüche gerichtliche Schritte einleiten…
unter der Vorgangs Nr. xxxxxx haben wir im Hotel xxxx einen Aufenthalt von … bis … gebucht.
Folgende Mängel traten während des Urlaubes auf und konnten nicht beseitigt werden:
3…
Wir bitten Sie hiermit um Überprüfung und eine angemessene Erstattung für die oben Aufgeführten Mängel bis zum xxxxxx
MFG
Wichtig ist, daß Du den Brief innerhalb eines Monats nach Rückkunft schreibst. Am besten gibst Du ihn bei Deinem Reisebüro ab, die schreiben meistens noch einen bösen Brief dazu. Wenn Du direkt gebucht hast - Pech.
Geb keine Beträge an und schau mal was Dir geboten wird. Wenn Du damit nicht zufrieden bist den beiliegenden Scheck NICHT einlösen und mit dem ganzen Fall zum Rechtsanwalt.
Reisegutscheine müssen nicht akzeptiert werden. Du kannst die gebotene Summe auch auszahlen lassen.
WICHTIG: Hast Du den Namen der Reiseleitung bzw. eine schriftliche Bestätigung über die Mängel? Nur wenn Du dem Reiseveranstalter die Gelegenheit gegeben hast die Mängel zu beseitigen und dies auch schriftlich belegt ist hast Du ne reelle Chance.
Unter http://www.ksa.at/recht/Frankfurter.html findest Du die sogenannte Frankfurter Tabelle die Anhaltspunkte für Erstattungen aufgrund vorhergehender Urteile auflistet. Allerdings ist die Rechtssprechung in letzter Zeit wieder eher mehr auf der Seite der Reiseveranstalter…