Fahrpreisnacherhebung bei vergessener Bahncard

Hallo,

mich würde folgendes interessieren.
Gesetz den Fall jemand vergisst seine Bahncard. Kann die DB eine
Fahrpreisnacherhebung von ihm verlangen + dem Zuschlag von 2
Euro für das Kaufen des Tickets im Zug?

Ich glaube mich zu erinnern, das es vor einiger Zeit eine
Grundsatzentscheidung gab, nachdem ein Unternehmen, wie die DB
keine Gebühren/Strafen erheben darf, wenn dem Unternehmen
nachweislich kein Schaden entstanden ist. Kann mir jemand
dazu genaures sagen?

Vielen Dank für die Hilfe

Hallo,

Zum einen kann der Schaffner verlangen das man die Differenz zahlen muss die man nach Vorlage der Bahncard am Schalter zurück erstattet bekommen kann die zwei Euro hingegen muss man wohl zahlen, da dies ja ein Zuschlag für die Bezahlung im Zug ist und die, so weit ich weiß, automatisch berechnet werden.

LG Manuela

Hallo Verena,

hier die Tarifbestimmungen für die BC:
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2.3 Inanspruchnahme des Rabatts
Der Anspruch auf den BahnCard-Rabatt besteht nur bei Vorlage einer gültigen BahnCard 25/BahnCard 50 bei der Fahrkartenkontrolle. Der Reisende ist verpflichtet, auf Verlangen seine Identität mit dem in der BahnCard 25/BahnCard 50 bezeichneten Inhaber durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Kann der Reisende bei der Fahrkartenkontrolle keine gültige BahnCard 25/BahnCard 50 vorlegen, so hat er zu dem von ihm bereits bezahlten Fahrpreis einen Betrag in Höhe von 25 % (BahnCard 25) bzw. 50 % (BahnCard 50) des Bordpreises ohne BahnCard-Rabatt nachzuzahlen. Legt der Reisende innerhalb von 14 Tagen nach der Fahrkartenkontrolle eine zum Kontrollzeitpunkt gültige BahnCard 25/BahnCard 50 vor, wird der nachgezahlte Betrag gegen ein Entgelt von 15 € erstattet.
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mfg

Frank