ich habe Frage zur Hestellergarantie, wenn man sich z.B. ein neues Handy (oder ein anderes technisches Gerät) kauft. Im Shop wurde erzählt, es gibt bei Neukauf ein Jahr Garantie und ein weiteres Jahr Gewährleistung. Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung wurde so erklärt, dass man bei der Gerwährleistung nachweisen muss, dass der Schaden schon im ersten Jahr entstanden ist. (Was als Normalverbraucher praktisch unmöglich ist - wurde im Shop auch so eingestanden.)
Ich dachte bisher aber immer, dass der Gesetzgeber seit einiger Zeit vorschreibt, dass der Hersteller zwei Jahre Garantie geben muss. Ist das richtig? Oder stimmt das, was im Shop erzählt wurde? Denn letzteres würde bedeuten, dass einem die Gewährleistung nichts bringt, und man praktisch nur ein Jahr „Garantieschutz“ hat. Wer weiß, wie es sich genau verhält?
Das spielt auf die zweite häufig gestellte Frage an, dass manche Leute glauben, es gäbe im Laden ein gesetzlich zusgesichertes Umtausch- oder Rückgaberecht. Dies ist aber eben die Kulanz des Händlers.
Die Vermutung war wohl, dass eine zweite immer wiederkehrende Frage Dir vollends den Todesstoß versetzen würde.
Gruß
Alex
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