mal angenommen Jemand lässt durch eine Firma seine Terasse fliesen. Bestellt wurden ausdrücklich frostsichere Fliesen.Lautet auch auf der Bestellung des Fliesenlegers an den Händler so. Bereits wenige Tage nach Beendigung der Arbeit rissen die ersten Fliesen. Immer wieder mussten einzelne Fliesen ausgetauscht werden.
Der Fliesenleger wollte die Fliesen beim Händler der Firma X reklamieren, der aber inzwischen Insolvenz angemeldet hat. Die Nachfolgerfirma die genauso heisst und auch den gleichen Vorstand hat, sei aber nicht Rechtsnachfolger der Firma X.
Über den Hersteller der Fliesen (Firma in Italien) gibt es unterschiedliche Auskünfte zu den Fliesen. Einmal heisst es, die besagten Fliesen seien seit 2002 nicht mehr als frostsicher eingestuft,(Terrassse wurde 2000 gefliest) dann heisst es, diese Fliesen wären nie frostsicher gewesen.
Auf der Bestellung an den Händler steht aber eindeutig drauf, dass frostsichere Fliesen benötigt werden.
So…
Nun will Jemand natürlich seine Terrasse endlich in einem ordentlichen Zustand haben, ohne ständige Nachbesserungen zu erdulden…der Fliesenleger hingegen, beruft sich darauf, dass der Händler bei dem er die Fliesen gekauft hat nicht mehr existiert und er deshalb keinen Schadenersatz zu leisten braucht.
Wie seht Ihr das? Kommt Jemand noch zu einer heilen Terrasse, oder kommt der Fliesenleger mit einem blauen Auge davon?
wichtig ist letzlich, was DU mit dem Fliesenleger vereinbart hast, denn ich gehe ja mal davon aus, dass er sich das Material besorgt hat, und nicht Du es ihm gestellt hast.
Mal nebenbei, warum nehme ich mir einen Fliesenlegermeister? Auch, damit er die richtige Materialauswahl für den gedachten Einsatzzweck trifft, bzw. mich dahingehend berät, vielleicht sogar, damit er erkennt, was er da in den Händen hält und einbaut. Und nicht, damit er einen möglichst großen Reibach macht, indem er irgendwelchen importierten Schrott verbaut.
Zur Not hilft da wohl nur der Weg über nen Gutachter, Androhung und eventuell Durchführung einer Ersatzvornahme, bzw. Ausbesserung durch eine andere Firma. Aber ab dem Zeitpunkt hilft wohl leider Gottes nur noch ein Anwalt.
wichtig ist letzlich, was DU mit dem Fliesenleger vereinbart
hast, denn ich gehe ja mal davon aus, dass er sich das
Material besorgt hat, und nicht Du es ihm gestellt hast.
Nein, er hat darauf bestanden das Material selbst zu besorgen, da er für anderweitig erstandene Ware keine Garantie übernehmen würde.
Und es waren frostsichere Fliesen vereinbart.
Mal nebenbei, warum nehme ich mir einen Fliesenlegermeister?
Auch, damit er die richtige Materialauswahl für den gedachten
Einsatzzweck trifft, bzw. mich dahingehend berät, vielleicht
sogar, damit er erkennt, was er da in den Händen hält und
einbaut. Und nicht, damit er einen möglichst großen Reibach
macht, indem er irgendwelchen importierten Schrott verbaut.
Die Fliesenleger-Firma hat ja beraten und war ja in dem guten Glauben frostsichere Fliesen zu haben. Der Leger hat sie ja als solche erhalten.
Zudem ist er Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Meister, da Jemand für gewöhnlich eher auf die Qualität, als auf den Preis achtet.
Zur Not hilft da wohl nur der Weg über nen Gutachter,
Androhung und eventuell Durchführung einer Ersatzvornahme,
bzw. Ausbesserung durch eine andere Firma. Aber ab dem
Zeitpunkt hilft wohl leider Gottes nur noch ein Anwalt.
mal angenommen Jemand lässt durch eine Firma seine Terasse
fliesen. Bestellt wurden ausdrücklich frostsichere
Fliesen.Lautet auch auf der Bestellung des Fliesenlegers an
den Händler so. Bereits wenige Tage nach Beendigung der Arbeit
rissen die ersten Fliesen. Immer wieder mussten einzelne
Fliesen ausgetauscht werden.
M. E. handelt es sich bei dem Sachverhalt nicht um eine Frage der Frostsicherheit.
Wurde die Terrasse tatsächlich so kurz vor der Frostperiode durchgeführt oder sind die „Risse“ wenige Tage nach Beendigung der Arbeit nicht auf Frost zurück zu führen?
Sofern wenige Tage vor dem Frost die Fliesenarbeiten ausgeführt wurden, war das Material (Mörtel, Kleber, Fugenmasse) kaum ausreichend ausgehärtet. Die Ausführung von Fliesenarbeiten im Aussenbereich während bzw. kurz vor der Frostperiode halte ich für Pfusch (des Fliesenlegers).
Sofern die „Risse“ in den Fliesen nicht auf Frost zurück zu führen sind, dürften sie Folge sog. Setzungen sein - und die sind auf ungeeignete Unterkonstruktion bzw. mangelhaft ausgeführte Arbeit (z. B. fehlende Bewehrung im Estrich) des Fliesenlegers basieren.
Da der Fliesenleger die Arbeit ausgeführt hat, haftet er auch, sofern es keine „Nachbarschaftshilfe“ war.
mal angenommen Jemand lässt durch eine Firma seine Terasse
fliesen. Bestellt wurden ausdrücklich frostsichere
Fliesen.Lautet auch auf der Bestellung des Fliesenlegers an
den Händler so. Bereits wenige Tage nach Beendigung der Arbeit
rissen die ersten Fliesen. Immer wieder mussten einzelne
Fliesen ausgetauscht werden.
Der Fliesenleger wollte die Fliesen beim Händler der Firma X
reklamieren, der aber inzwischen Insolvenz angemeldet hat. Die
Nachfolgerfirma die genauso heisst und auch den gleichen
Vorstand hat, sei aber nicht Rechtsnachfolger der Firma X.
Hallo Maja, wenn die Firma Insolvenz angemeldet hat, kann man meines Erachtens nur abwarten, ob das Insolvenzverfahren beim Amtsgericht angenommen wird und kann dort seine Ansprüche geltend machen - in der Hoffnung, dass man dann noch zu seinem Recht - oder einem Teil - kommt. Wenn es aber mangels Masse abgelehnt wird, wäre alles Weitere ziemlich nutzlos. Denn man müsste für alle gerichtlichen Schritte Kosten bezahlen, die man dann beim Schuldner kaum noch holen kann. Da scheint es besser, sich damit abzufinden, dass von der Firma nichts mehr zu holen ist. Die Nachfolgerfirma hat rechtlich mit der anderen wirklich nichts zu tun - vorausgesetzt die Angaben stimmen. Gruss, Eva
M. E. handelt es sich bei dem Sachverhalt nicht um eine Frage
der Frostsicherheit.
Die Fliese hat aber wie wir nachträglich ermittelt haben, eine zu hohe Wasseraufnahme und ist deshalb (nachträglich?) als nicht frostsicher eingestuft.
Wurde die Terrasse tatsächlich so kurz vor der Frostperiode
durchgeführt oder sind die „Risse“ wenige Tage nach Beendigung
der Arbeit nicht auf Frost zurück zu führen?
Die Terrasse wurde im Sommer gefliest, genauer Ende Juno 2000
Sofern wenige Tage vor dem Frost die Fliesenarbeiten
ausgeführt wurden, war das Material (Mörtel, Kleber,
Fugenmasse) kaum ausreichend ausgehärtet. Die Ausführung von
Fliesenarbeiten im Aussenbereich während bzw. kurz vor der
Frostperiode halte ich für Pfusch (des Fliesenlegers).
Fällt wohl flach, da es Sommer war.
Sofern die „Risse“ in den Fliesen nicht auf Frost zurück zu
führen sind, dürften sie Folge sog. Setzungen sein - und die
sind auf ungeeignete Unterkonstruktion bzw. mangelhaft
ausgeführte Arbeit (z. B. fehlende Bewehrung im Estrich) des
Fliesenlegers basieren.
Aha, das ist eine gute Info.
Da der Fliesenleger die Arbeit ausgeführt hat, haftet er auch,
sofern es keine „Nachbarschaftshilfe“ war.
Der Fliesenleger ist der Auftragnehmer für das Fliesenlegen UND die Materialbeschaffung.
Damit haftet er, auch wenn er hier beschissen wurde, für die ordnungsgemäße Verlegung UND das fehlerfreie Material.
Er hat eine Leistung zugesichert die er nun nicht hält!
Hallo Maja, wenn die Firma Insolvenz angemeldet hat, kann man
meines Erachtens nur abwarten, ob das Insolvenzverfahren beim
Amtsgericht angenommen wird und kann dort seine Ansprüche
geltend machen - in der Hoffnung, dass man dann noch zu seinem
Recht - oder einem Teil - kommt. Wenn es aber mangels Masse
abgelehnt wird, wäre alles Weitere ziemlich nutzlos. Denn man
müsste für alle gerichtlichen Schritte Kosten bezahlen, die
man dann beim Schuldner kaum noch holen kann. Da scheint es
besser, sich damit abzufinden, dass von der Firma nichts mehr
zu holen ist. Die Nachfolgerfirma hat rechtlich mit der
anderen wirklich nichts zu tun - vorausgesetzt die Angaben
stimmen. Gruss, Eva
Das ist Quatsch!
Die Insolvenz der Firma die die Fliesen geliefert hat ist für den Auftraggeber total irrelevant. Vertragspartner für den Auftraggeber war einzig und allen der Fliesenleger (der hat auch das Material besorgt). Die Insolvenz belastet nur den Fliesenleger, da dieser wiederum einem Vertrag mit dem insolventen Fliesenlieferanten hatte.
Also nicht ins Boxhorn jagen lassen!
Einzig und allen der Fliesenleger ist zur Verantwortung zu ziehen!
Die Insolvenz der Firma die die Fliesen geliefert hat ist für
den Auftraggeber total irrelevant. Vertragspartner für den
Auftraggeber war einzig und allen der Fliesenleger (der hat
auch das Material besorgt). Die Insolvenz belastet nur den
Fliesenleger, da dieser wiederum einem Vertrag mit dem
insolventen Fliesenlieferanten hatte.
Also nicht ins Boxhorn jagen lassen!
Einzig und allen der Fliesenleger ist zur Verantwortung zu
ziehen!
Das ist mir und Jemand schon klar, wir suchen nach Tipps und evtl. Rechtsgrundlagen, die wir dem Fliesenleger vor die Nase halten können.
Dass nicht wir, sondern der Fliesenleger zum Insolvenzverwalter hätte gehen müssen, war uns bewusst und ich hab’ das jetzt hier auch nicht falsch verstanden.
Der meint halt jetzt, weil er keine Chance mehr hat an sein Geld zu kommen- denn die insolvente Firma hat ja wahrscheinlich den Bockmist verzapft-, er könnte Jemand auf seiner kaputten Terrasse sitzen lassen.
Die Idee mit dem Gutachter wird aufgegriffen, dann weiß Jemand nämlich ganz genau, warum die Fliessen reissen.