Letzte Woche hat jemand mit seinem Wagen beim Einparken die vordere Stoßstange eines Porsche Carrera berührt- die Folge war, dass bei der Porsche-Stoßstange zwei Daumengroße Lacksplitter abgesprungen sind. D.H.: da ein Porsche-Carrera eine plastikschalenartige Stoßstange hat, gibt sie bei Druck nach, so dass Lack absplittern kann.
An der Stoßstange war also nichts verbeult oder so.
Die Absprache zwischen beiden Autohaltern war, dass der Porsche-Besitzer zunächst einen Kostenvoranschlag einholt, und man dann entscheidet, ob die Angelegenheit über die Versicherung geregelt werden soll, oder ob der Verantwortliche aus eigener Tasche zahlt.
Nun hat der Porschebesitzer(ohne vorher den Kostenvoranschlag mitgeteilt zu haben) seine Stoßstange komplett austauschen lassen (!), als nur den Schaden überlackieren zu lassen. Und die Porsche-Werkstatt verlangt nun die Bezahlung. Es gibt leider keine Photos von dem Schaden.
Der Verursacher sieht aber nun nicht die Möglicheit 1.500 Euro aus eigener Tasche für eine komplett neue Stoßstange zu bezahlen. Was kann man da tun?
Einen Lackschaden zu beheben ist ja nun weit aus günstiger, das hätte man ja zahlen können und hätte auch eine Höherstufung in der Versicherung erspart.
Lacksplitter abgesprungen sind. D.H.: da ein Porsche-Carrera
eine plastikschalenartige Stoßstange hat, gibt sie bei Druck
nach, so dass Lack absplittern kann.
An der Stoßstange war also nichts verbeult oder so.
hi,
das glaubst du. wenn ich einen porsche fahren würde (konjunktiv), würde ich mich auch nicht mit einer billigen „drüberlackierung“ zufrieden geben. meistens führen solche anfahrerschäden zu von innen sichtbaren schäden, das mindert den verkaufspreis bei gebrauchtwagenverkauft. da hier auch dem geschädigten ein hoher einschätzungsspielraum eingeräumt wird, bleibts wohl dabei: schaden über die haftpflicht regulieren lassen.
das glaubst du. wenn ich einen porsche fahren würde
(konjunktiv), würde ich mich auch nicht mit einer billigen
„drüberlackierung“ zufrieden geben. meistens führen solche
anfahrerschäden zu von innen sichtbaren schäden, das mindert
den verkaufspreis bei gebrauchtwagenverkauft. da hier auch dem
geschädigten ein hoher einschätzungsspielraum eingeräumt wird,
bleibts wohl dabei: schaden über die haftpflicht regulieren
lassen.
Hm… aber ist der springende Punkt nicht trotz alle dem, daß es gar nicht die Möglichekeit gab, einen unabhängigen Gutachter zu rufen? Hier liegt die Ungerechtigkeit!
Über „Glauben“, will ich hier gar nicht diskutieren. Ich möchte gerne wissen, was man tun kann, wenn jemand seine Stoßstange ausgetauscht hat, bevor ein Gutachten erstellt werden konnte.
Über „Glauben“, will ich hier gar nicht diskutieren. Ich
möchte gerne wissen, was man tun kann, wenn jemand seine
Stoßstange ausgetauscht hat, bevor ein Gutachten erstellt
werden konnte.
hi,
es bestand doch gar keine pflicht für den geschädigten ein gutachten einzuholen. woher willst du die pflicht dazu nehmen? der verursacher des schadens hat die pflicht der regulierung, mehr nicht.
Ich
möchte gerne wissen, was man tun kann, wenn jemand seine
Stoßstange ausgetauscht hat, bevor ein Gutachten erstellt
werden konnte.
Nix. Wenn die Haftung klar ist und der Gechädigte eine erforderliche Reparatur durchführen läßt, hat der Schädiger (bzw. dessen Versicherung) die Kosten zu tragen.
Die Frage ist hier allenfalls, ob die Reparatur erforderlich war. Dies wird aber im Zweifelsfall die Werkstatt bestätigen, so daß Zahlemann und Söhne angesagt ist…
Du hast immer die Möglichkeit, den Schaden zunächst von Deiner Versicherung regeln zu lassen, wobei Dir dann mitgeteilt wird, ob es sich wegen des Schadenfreiheitsrabattes lohnt, die Kosten anschließend selbst zu übernehmen. Vorteil dabei: Wenn kein Photo von dem Schaden vorliegt, werden Versicherungen sehr misstrauisch und haken nach, wobei der Beschreibung durch den Schädiger durchaus Gewicht beigemessen wird.
Ein paar Stunden später und schon viel informierter:
Tatsächlich ist es die „Ermessensfreiheit“ des Geschädigten, ob er die Stoßstange austauschen will oder nicht. Man hätte direkt Fotos machen müßen, bevor der Wagen in die Werkstatt gekommen ist, um zu sehen, ob die Erneuerung erforderlich war oder nicht-…
Mir schien, daß die Situation ausgenutzt worden ist- und es schmerzt, daß nun die Versicherung von 85% auf 140% steigen wird,
tja ja…
Danke aber für Antworten!
hi,
es bestand doch gar keine pflicht für den geschädigten ein
gutachten einzuholen. woher willst du die pflicht dazu nehmen?
der verursacher des schadens hat die pflicht der regulierung,
mehr nicht.
es ist jetzt hier schon von einigen Rechten und Pflichten des Geschädigten die Rede gewesen. Daher vielleicht nur Folgendes dazu:
Natürlich hat der Geschädigte das Recht auf Schadenersatz, wenn er durch einen anderen einen Schaden erlitten hat. Der Gesetzgeber zielt hierbei darauf ab, den Geschädigten wieder in den Zustand zu versetzen, in dem er sich VOR dem Schaden befand.
Hier geht´s jetzt los: Um nämlich seinen Schaden angemessen (s.o.!!) ersetzt zu bekommen, ist der Geschädigte verpflichtet, an der Aufklärung und ordentlichen Feststellung des Schadens mitzuwirken. Entgegen mancher landläufiger Meinung kann der Porsche-Fahrer also auch bei klarer Schadenlage (also keinen Zweifel über Schuldfrage, etc.) nicht einfach den Schaden nach eigenem Gusto beheben lassen (z.B. durch Austausch der Stoßstange). Vielmehr muss er der Gegenseite Gelegenheit zur Begutachtung geben und seine Ansprüche genau beziffern (z.B. durch Kostenvoranschlag, Gutachten, etc.).
Mein Tipp: Schnellstens den Schaden dem Kfz-Haftpflicht-Versicherer melden.
(Keine Sorge vor der Hochstufung: Bis zu 6 Monate nach einer Regulierung kann man den Schaden noch an die Versicherung erstatten - wenn der Aufwand doch nicht so hoch war wie befürchtet - und so die Hochstufung vermeiden bzw. zurück nehmen.)
Dies hat den Vorteil, dass sich Fachleute um die Abwicklung des Schadens kümmern und sich mit dem Unfallgegner auseinander setzen. Ausserdem kehrt die Diskussion, ob die Schadenbehebung angemessen ist oder nicht, auf eine Sachebene zurück.
wenn die Stoßstange komplett erneuert wurde, du oder deine Versicherung sie komplett bezahlt hat, dann lass dir doch die alte Stoßstange aushändigen, vielleicht kannst du sie ja als gebraucht verkaufen und somit den Schaden für dich wenigstens etwas in Grenzen halten.
warum sollte der porsche-fahrer sein eigentum verschenken? wenn das teil noch wert hat, dann wird es der eigentümer verwerten, oder denkst du durch den ausbau und die zahlung von schadenersatz an den geschädigten wird man eigentümer der geschädigten teile??? ich gehe mal davon aus, dass das teil im einvernehmen von händler und eigentümer schon im müll gelandet ist.
Ich meine, ja. Analog dazu, wenn dir ein Mechaniker für dein Auto eine Rechnung schreibt „Lichtmaschine ausgetauscht“. Ich würde dann darum bitten, mir die alte LiMa in den Kofferraum zu legen.
In dem Fall weniger, um sie zu versilbern, als vielmehr um sicherzugehen, daß die Arbeit auch wirklich gemacht wurde.
Ebenso kann es ja hier auch passiert sein, daß der Porschist die Stoßstange lackieren hat lassen und sich von seinem Kumpel, dem Schrauber, ne Rechnung über ne neue hat ausstellen lassen.
warum sollte der porsche-fahrer sein eigentum verschenken?
es ist eben nicht mehr sein Eigentum.
wenn das teil noch wert hat, dann wird es der eigentümer
verwerten, oder denkst du durch den ausbau und die zahlung von
schadenersatz an den geschädigten wird man eigentümer der
geschädigten teile???
genau so ist es. Wäre es anders, stünde der Geschädigte am Ende besser da als vor dem Unfall, da wie du sagst er die ausgebauten Teile noch verwerten kann. Es wird also entweder bei der Begleichung des Schadens ein Restwert abgezogen oder die ausgetauschten Teile gehen rechtlich in das Eigentum der Versicherung oder des Verursachers über.
ich gehe mal davon aus, dass das teil im
einvernehmen von händler und eigentümer schon im müll gelandet
ist.
davon würde ich jetzt nicht ausgehen. Da, wie du sagst die Teile möglicherweise noch verwertbar sind.
genau so ist es. Wäre es anders, stünde der Geschädigte am
Ende besser da als vor dem Unfall, da wie du sagst er die
ausgebauten Teile noch verwerten kann. Es wird also entweder
bei der Begleichung des Schadens ein Restwert abgezogen oder
die ausgetauschten Teile gehen rechtlich in das Eigentum der
Versicherung oder des Verursachers über.
hi,
ja, das war doch auch nicht die frage… oder? wenn die versicherung xxx EUR begleichen muss, sind in der summe die restwerte natuerlich incl.! insoweit wird also bspw. 1 EUR restwert abgezogen und fertig. oder denkst du der porsche-stutzen hat im offiziellen porsche markt einen hohen wert, wenn der angeknackst ist? vielleicht bei ebay & co. lassen sich noch ein paar euro mitnehmen, diese sind aber nicht maßstab für eine bewertung.
im falle des totalschadens geht das dann so: restwert des wagens 50 EUR, wert des wagens vorher 2.500 EUR. die versicherung bietet 2.450 EUR cash und benennt einen händler, der den schrott für 50 EUR bis zum xx.xx. aufkaufen will. wenn man sich bis zum xx.xx. nicht an den händler wendet, kann man den schrott behalten und selber verwerten.
insoweit wird der **eigentümer die wahl haben, was passieren soll, wohl aber nicht der schädiger. der wird damit korrekt behandelt, indem die summe bei der berechnung berücksichtigt wird.