Abmeldebescheinigung verkauftes Kfz

Nehmen wir mal an, Herr Müller verkauft seinen PKW. Da der Käufer darauf besteht, dass das Fahrzeug zur Überführung noch zugelassen ist, willigt Herr Müller zähneknirschend ein und nimmt im Kaufvertrag die Klausel auf, dass das Fahrzeug am nächsten Werktag nach Erwerb umgemeldet werden muss. Herr Müller gibt dem Erwerber sogar noch einen frankierten Briefumschlag mit, damit die Abmeldebescheinigung auch umgehend ihren Weg zum alten Besitzer kommt.

4 Tage nach dem Verkauf findet Herr Müller immer noch keine Abmeldebescheinigung im Postkasten vor und ruft den Erwerber an. Dieser behauptet am Telefon den Brief einen Tag nach Verkauf abgeschickt zu haben.
Herr Müller einigt sich mit dem Erwerber, dass er sich noch mal meldet, wenn 2 Tage später immer noch nichts eingegangen ist.
Es vergehen wieder 2 Tage (1 Woche nach Verkauf) und Herr Müller ruft wieder beim Erwerber an. Dieser sagt sofort, dass er jetzt noch mal eine Kopie losgeschickt hätte …

… wieder 2 Tage später, der Postkasten ist leer.

Was kann Herr Müller nun tun? Den Käufer beim Straßenverkehrsamt melden? Irgendwo nachfragen ob die Ummeldung gemacht wurde?

Wer weiß Rat? Herr Müller bekommt sonst vielleicht noch graue Haare. ;o)

Viele Grüße
Whitby

hallo whitby,

das nächste mal, wenn er ein auto verkauft, sollte herr müller einen verkaufsvertragsvordruck vom ADAC herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und auch den käufer die betreffenden unterschriften leisten lassen. bei dem vertragssatz ist je eine karte, die bei vertragsabschluß an die (alte) versicherung und an das straßenverkehramt zu senden sind, auf der der käufer mittels unterschrift den eigentümerwechsel bestätigt.

Was kann Herr Müller nun tun?

sich in geduld üben und daraus lernen. vielleicht fragt er ja mal bei seiner versicherung an

Wer weiß Rat? Herr Müller bekommt sonst vielleicht noch graue
Haare. ;o)

kann passieren, ja. in dem fall sollte er kontakt mit herrn schwarzkopf aufnehmen :wink:

gruß
ann

Hallo,

ich kann Herrn Müller nur raten, sich an die Zulassungsstelle zu wenden um dort nach zu fragen, ob eine Ab-/Ummeldung vorliegt. Danach denke ich, kann er wieder ruhiger schlafen. Heute ist es in der Regel so, dass es gar keine Abmeldebescheinigung in schriftform mehr gibt.

Grüße
Michael

Hallo Ann,

Herr Müller hat einen Mustervertrag genommen, nur leider nicht vom ADAC. Dort stehen ja alle Daten drin, auch dass der Käufer sich verpflichtet, dass Fahrzeug am nächsten Werktag umzumelden.
Würde es nicht auch schon mal helfen, wenn man diesen Vertrag an die Zulassungsstelle und Versicherung schickt?

Hall Whitby,
Und dann? Dann wissen die Zulassungsstelle und die Versicherung, dass das Fzg. verkauft wurde. Und weiter??? Um entwas zu erreichen, muß das Fahrzeug zwangsabgemeldet werden. Dann wird es zur Fahndung ausgeschrieben (weil es ja dann nicht mehr versichert ist).

Aber Herr Müller soll wie gesagt erst mal bei seiner Zulassungsstelle oder der für den Käufer zuständigen anrufen und sich erkundigen.
Grüße

Michael

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Hallo Michael!

Es kann ja auch sein, dass der Käufer das Fahrzeug abgemeldet hat, es aber einfach nicht für nötig hält die Bescheinigung auch zu schicken.

Im Kaufvertrag stehen auch Kaufdatum, Uhrzeit und Übergabe von Schlüsseln Papieren und ähnlichem drin. Sehe also keinen großen Unterschied zu der „Veräußerungsanzeige“ vom ADAC. Im Grunde genommen dürfte die Zulassungsstelle dann doch auch nicht anders handeln, oder?

Das war meine eigentliche Frage: Ob es aufs Gleiche rauskommt.

Viele Grüße
Whitby