Hallo,
mal angenommen jemand bekommt zur Containerreperatur (über 5 m^3) eine BImschG-Genehmigung vom Umweltamt.
Das Bauamt erfährt nachher davon und ist dagegen, weil störendes Gewerbe im Mischgebiet mit direkt angrenzendem Wohngebiet.
Was gilt? Umweltrecht oder Baurecht?
Falls es ne Auslegungssache ist oder man eine draus machen kann bitte so auslegen, dass Baubehörde dies Untersagen kann (wär günstig für uns).
(Soll ja Fälle geben wo Recht Auslegungssache ist )
mal angenommen jemand bekommt zur Containerreperatur (über 5
m^3) eine BImschG-Genehmigung vom Umweltamt.
Das Bauamt erfährt nachher davon und ist dagegen, weil
störendes Gewerbe im Mischgebiet mit direkt angrenzendem
Wohngebiet.
Was gilt? Umweltrecht oder Baurecht?
beides, wenn eines davon zur Versagung führt, ist es aus mit dem Vorhaben.
hab was von konzentrationswirkung der bimschg-genehnigung gelesen. heißt das keine BG erforderlich also keine prüfung der bauaufsicht. die bimschg-genehmigung schließt doch die bg ein, oder? wer eine bimschg-genehmigung hat braucht keine bg!?
Da hätte uns (bauaufsicht) die umweltbehörde eigentl. beteiligen müssen, nicht?
Danke Veronika.
Richtig, die Genehmigung nach BImSchG hat Konzentrationswirkung und schließt daher die Baugenehmigung mit ein. Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht nötig. Verfahrensrechtliche Konsequenz ist, dass die Umweltbehörde im Genehmigungsverfahren in der Regel die Stellungnahme der Baubehörde einholen muß.
Die Umweltbehörde hat übrigens die Möglichkeit, auch nach Erteilung der Genehmigung noch nachträgliche Anordnungen auszusprechen. Wenn sich nach Erteilung der Genehmigung herausstellt, dass die Nachbarschaft vor den Emissionen der Anlage nicht ausreichend geschützt ist, kann die Umweltbehörde dazu sogar verpflichtet sein.
Das alles gilt aber natürlich nur, wenn es sich tatsächlich um eine nach BImSchG genehmigungsbedürftige Anlage handelt. Ist das nicht so und besteht die vermeintliche „Genehmigung“ nur aus einer formlosen Mitteilung der Umweltbehörde, dass das Vorhaben keiner Genehmigung nach BImSchG bedarf, dann sieht das ganz anders aus.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]