Mietvertrag / Nachmieter

Hallo Leute!
Ich will als Nachmieter in eine andere Wohnung ziehen. Bisher hatte ich einen Standardmietvertrag - eben so ein Vordruck vom Mieterverein - es gab auch nie Schwierigkeiten, so daß ich jetzt gar nicht weiß, auf was man alles achten muß. Ich denke mal, daß ich zu den ganz normalen ruhigen ordentlichen Mietern gehöre. :smile:
Also, zu meinen Fragen:

  • Ich hatte noch keinen Kontakt mit dem eigentlichen Vermieter. Kann er beim Nachmieter die Miete (kräftig) erhöhen, gibt es da Grenzen?
  • Auf welche Klauseln muß man besonders achten?
  • Einzug ist erst am 1.11. - wie kann ich mir die Wohnung jetzt sichern, damit er nicht an einen anderen vermietet? - Jetzt den Mietvertrag schon unterschreiben? Und wenn ich ihn jetzt 2 Monate vor dem Einzug unterschreibe, kann ich ihn dann auch schon mit 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen - falls ich was besseres in der Zwischenzeit finde ???

Vielleicht hat jemand bei diesen speziellen Fragen konkretes Wissen - danke,
Michael

Ich will als Nachmieter in eine andere Wohnung ziehen.

Dann bleibt der Mietvertrag des Vormieters bestehen, du trittst
in dem Vertrag nur an die Stelle des bisherigen Mieters, sonst
ändert sich nix.

Also, zu meinen Fragen:

  • Ich hatte noch keinen Kontakt mit dem eigentlichen
    Vermieter. Kann er beim Nachmieter die Miete (kräftig)
    erhöhen, gibt es da Grenzen?

Er kann die Miete im gesetzlichen und vertraglichen Rahmen
erhöhen. Wenn also der bestehende Mietvertrag z. B. eine Erhöhung
ausschließt, dann kann auch keine erfolgen.

  • Auf welche Klauseln muß man besonders achten?

Alles, aber auch alles (auch Rückseiten und Kleingedrucktes genau
lesen. Und bei Nichtverstehen die Rechtsberatung des
Mietervereins oder der Verbraucherzentrale fragen oder sich sonst
bei einem Rechtskundigen schlau machen.

  • Einzug ist erst am 1.11. - wie kann ich mir die Wohnung
    jetzt sichern, damit er nicht an einen anderen vermietet? -
    Jetzt den Mietvertrag schon unterschreiben?

Sozusagen. Jetzt die gegenseitige Vereinbarung unterschreiben,
dass du als Nachmieter zum 1. 11. an die Stelle des bisherigen
Mieters trittst.

Und wenn ich ihn
jetzt 2 Monate vor dem Einzug unterschreibe, kann ich ihn dann
auch schon mit 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen - falls ich
was besseres in der Zwischenzeit finde ???

Im Prinzip ja, es gilt ja der bisherige Vertrag. Wenn da diese
Kündigungsfrist vorgesehen ist (und im Einklang mit der
gesetzlichen steht), kannst du das. Es sei denn, es wird in
dieser gegenseitigen Vereinbarung etwas anders geregelt (was ich
an der Stelle des Vermieters täte…)

Auskunft ohne Gewähr (kein RA)

Ich will als Nachmieter in eine andere Wohnung ziehen.

Dann bleibt der Mietvertrag des Vormieters bestehen, du
trittst in dem Vertrag nur an die Stelle des bisherigen Mieters, sonst ändert sich nix.

Das muss nicht sein. Der Vermieter ist berechtigt neue Vertragsbedingungen auszuhandeln. Dazu gehört auch eine neue Festlegung des Mietzinses. Die einzige Grenze ist hier der Mietspiegel, bzw. die Vergleichsmiete. Wenn der bisherige Mietpreis weit unter dem Mietspiegel lag, kann der Vermieter den neuen Mietzins entsprechend anpassen, selbst wenn mit dem Vormieter eine Staffel vereinbart war.

Florenz
http://www.phanmedia.de
SF-Fantasy-Mystery

Ich will als Nachmieter in eine andere Wohnung ziehen.

Dann bleibt der Mietvertrag des Vormieters bestehen, du
trittst in dem Vertrag nur an die Stelle des bisherigen

Mieters, sonst ändert sich nix.

Das muss nicht sein. Der Vermieter ist berechtigt neue
Vertragsbedingungen auszuhandeln.

Das ist richtig, dann ist der „Nachmieter“ aber kein echter
Nachmieter mehr. Wenn der Vermieter zugestimmt hat, dass ein
Nachmieter in den bestehenden Vertrag einsteigt, kann er nur das
am Vertrag ändern, was er auch dem alten Mieter gegenüber hätte
ändern können. Will er mehr, muss er, wie du richtig schreibst,
„aushandeln“. Und da es sich beim Mietvertrag um einen
gegenseitigen Vertrag gehört, gehören dazu zwei. Wenn also der
Mieter nein dazu sagt, kann er den Vertrag nicht einseitig
ändern. Solches Aushandeln hätte er ja auch mit dem alten Mieter
versuchen können.

Dazu gehört auch eine neue
Festlegung des Mietzinses. Die einzige Grenze ist hier der
Mietspiegel, bzw. die Vergleichsmiete. Wenn der bisherige
Mietpreis weit unter dem Mietspiegel lag, kann der Vermieter
den neuen Mietzins entsprechend anpassen, selbst wenn mit dem
Vormieter eine Staffel vereinbart war.

Das kann er aber m. E. nur tun, wenn er von vornherein die
Genehmigung eines Nachmieters von einer Vertragsänderung abhängig
macht. Wobei es sich dann ja eigentlich schon nicht mehr um einen
Nachmieter, sondern eher um einen neuen Mieter handelt.

Gruß
R.B.

Gerade lese ich dazu ein Kurzzitat eines OLG-Frankfurt-Urteils
aus der Bildzeitung:
„Vermieter dürfen mögliche Nachmieter dann ablehnen, wenn der
Nachmieter den laufenden Vertrag nicht vorbehaltlos übernehmen
will.“
Das zeigt, dass der Normalfall eben der unverändert
weiter
laufende Vertrag ist.
Az: 1 U 251/98
Gruß
R.B.