Sind Fahrradfahrer verpflichtet

einen vorhandenen Radweg zu benutzen oder kann gewählt werden zwischen Straße und Radweg? LG Mike.

Hi Mike,

bin nicht vom Fach, habe aber gerade vor wenigen
Tagen beim oeffentlich/rechtlichen Fernsehen (ob
ARD oder ZDF weiss ich nicht mehr) dieses Problem
behandelt gesehen.
Da wies ein Polizist daraufhin, dass Radwege
zwingend genutzt werden muessen.

Gruesse
Elke

einen vorhandenen Radweg zu benutzen oder kann gewählt werden
zwischen Straße und Radweg? LG Mike.

hi,

wo ein radweg als solcher gekennzeichnet ist, muss dieser benutzt werden. das zeichen ist ein vorschriftszeichen nach § 41 StVO (Nr. 237).

für fußgänger gilt natuerlich das gleiche, da nicht immer ein schild steht, gibt es § 25 StVO: „Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Benutzen sie die Fahrbahn, so müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen; außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen sie einzeln hintereinander gehen.“

gruss vom

showbee

einen vorhandenen Radweg zu benutzen oder kann gewählt werden
zwischen Straße und Radweg? LG Mike.

Ergänzend zur richtigen Antwort von showbee: eine Pflicht zur Benutzung des Radwegs besteht nur, wenn das entsprechende Schild (blau, rund mit Fahradsymbol) dies anordnet. Es gibt aber den Fall, daß zwar ein „Radweg“ offensichtlich vorhanden ist (farblich abgesetzte Pflasterung auf dem Gehweg), dieser aber nicht benutzungspflichtig ist, weil er als Gehweg und „Fahräder frei“ ausgewiesen ist (in meinem Wohnort sehr häufig).

Gruß Stefan

Eine Einschränkung

wo ein radweg als solcher gekennzeichnet ist, muss dieser
benutzt werden. das zeichen ist ein vorschriftszeichen nach §
41 StVO (Nr. 237).

Er muss nicht benutzt werden, wenn er in einem nicht wirklich befahrbaren Zustand ist. Im Winter mit Tonnen von Rollsplitt drauf ist das häufig der Fall.

Gruß ivo

Das Thema gab es doch schon mal und jemand hat auf eine Webseite verwiesen, wo sich jemand die Mühe gemacht hat und alle Feinheiten herausgearbeitet hat. Weiß die noch jemand?

Quintessenz war, dass man nicht zwingend des Radweg benutzen muß, es sei denn der Weg ist im tiptop Zustand, gekennzeichnet und all die anderen Sachen kriege ich nicht mehr zusammen.

Ne Nachfrage beim Radverband bringt sicher mehr Infos.

PP

Hallo Elke,

Da wies ein Polizist daraufhin, dass Radwege
zwingend genutzt werden muessen.

stimmt, die Polizei glaubt das auch hier in München immer noch, obwohl die StVO-Novelle von 1997 (!) das anders sagt.

Zusammenfassung vom ADFC hier:

http://www.adfc.de/332_1

Gruß, Karin

Hallo Karin,

okay, aber der Unterschied ist ja nur „beschildert“
oder nicht („beschilderte muessen“) und da trifft nur
mich die Schuld, Unterlassungsschuld sozusagen,
denn so hat besagter Polizist das auch gesagt:
Wenn der Radweg als solcher ausgewiesen ist…

Gruesse
Elke

Hallo Elke,

Wenn der Radweg als solcher ausgewiesen ist…

Wobei ich mich natürlich frage, wie man wissen kann, dass es
ein Radweg ist, wenn er nicht als solcher ausgewiesen
wurde?:wink:

Nachlesen kann man das ganze natürlich unter
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvo/ §2 Abs 4

leicht alberne Grüße
Jürgen

Hallo Jürgen,

Wenn der Radweg als solcher ausgewiesen ist…

Wobei ich mich natürlich frage, wie man wissen kann, dass es
ein Radweg ist, wenn er nicht als solcher ausgewiesen
wurde?:wink:

mitsamt Deinem Smiley: Folgende Situation: Es existiert ein Gehweg, daneben, auf gleicher Höhe, ein asphaltierter Streifen: Sieht nach Radweg aus, darf auch so benutzt werden. Wenn keines der Zeichen mit weißem Fahrrad auf blauem Grund dran steht, dann ist er trotzdem nicht benutzungspflichtig.

Die Polizei hält übrigens manchmal auch Piktogramme am Boden für Auslöser von Benutzungspflicht. In diesem Falle lohnt sich ein Einspruch, dann wird zurückgenommen.

Gruß, Karin