Guten Tag, mich würde interessieren, ob jemand (der z.B. bei einem Zahnarzt nicht die Behandlung erhalten hat, die er erwartet hat und dadurch seiner Meinung nach entstellt wurde und diesen Arzt auf Schadensersatz verklagen will )
eine Rechtschutzversicherung abschliessen könnte und die Leistungen dieser Versicherung sofort in Anspruch nehmen könnte. Falls es möglich wäre, was wäre aus den zahlreichen Rechtschutzversicherungsfirmen die beste Alternative?
Ich nenne keine Namen, aber grundsätzlich gilt: Je „teurer“, desto besser. Billigversicherungen werden im Schadensfall auch teuer und ärgerlich.
Aber im geschilderten Fall ist es egal. Denn überall gilt: Erst die Versicherung, dann der Schadensfall.
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Hallo Viktoria,
eine Rechtsschutzversicherung tritt 3 Monate nach Abschluss in Kraft. D.h. der Vorfall, für den die Rechtsschutzversicherung eintritt, darf erst 3 Monate nach Abschluss stattfinden. Denn ganz so doof sind die Versicherer dann doch nicht…
Grüße Almut
Hallo Victoria!
Wenn die Hütte schon lichterloh brennt, hilft es nichts, noch schnell eine Feuerversicherung abzuschließen.
Gruß
Wolfgang
Hallo Viktoria,
wenn das, was du da vorhast, möglich wäre, gäbe es gar keine Rechtsschutzversicherungen mehr. Die wären alle längst pleite.
Denn dann würde jeder abwarten bis ein Versicherungsfall eintritt, die Versicherung abschließen und die Gesellschaft die Sache abwickeln lassen. Und danch schnell wieder kündigen und abwarten, bis der nächste Fall eintritt …
Gruß
Peter
PS Eine Lebensversicherung auf jemanden abschließen, der schon tot ist, geht auch nicht!
Hallo,
eine Rechtsschutzversicherung tritt 3 Monate nach Abschluss in
Kraft. D.h. der Vorfall, für den die Rechtsschutzversicherung
eintritt, darf erst 3 Monate nach Abschluss stattfinden.
das stimmt so nicht. Z.B. tritt die Verkehrsrechtsschutz i.a. sofort in Kraft. Gestern abgeschlossen, heute über den Haufen gefahren worden und du hast in diesem Fall den Rechtsschutz.
Vorlaufzeiten gibt es iA in Bereichen, in denen sich Probleme bereits im Voraus erahnen lassen wie zB Mietrecht oder Arbeitsrecht. Da gibt es dann oft Vorlaufzeiten von 1/2 Jahr.
Das ganze ist aber eine Frage der Vertragsgestaltung und kann von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein.
Gruß, Niels