Hallo liebe Forumteilnehmer,
ich habe mal irgendwo gelesen, das man auf öffentlichen Anwohnerparkpläzen parken darf ohne Anwohnerausweis, die Anwohnerausweise nur berechtigt sind an diesem Ort Gebührenfrei zu parken und wenn für diese Parkplätze keine Kassenautomaten oder Parkuhren vorhanden sind, das quasi jeder dort parken darf.
Kann mir dies jemand bestätigen oder sogar sagen wo dieses Rechtsurteil steht, wenn es ein solches gibt?
Vielen Dank
nun wer Dir erzählt haben mag, dass Anwohner gebührenfrei parken, wohnt sicher in einer grosszügigen Stadt:wink: Ich entrichte jedenfalls für meinen Anwohnerparkplatz eine Gebühr von DM 120.-- pro Jahr:wink:…dies nur zur Klärung des Sachverhaltes.
Ansonsten denke ich, dass Dir nach dem Studium des nachfolgenden links der Begriff „Anwohnerparken“ sonnenklar ist:
Habe aus diesem Grund vor kurzem eine Knolle erhalten.
Auf dem Anwohnerschild war der Hinweis: Anwohner von soundsoviel bis Soundsoviel Uhr erlaubt.
Ich habe innerhalb dieser Zeit geparkt. Ausserhalb dieser Zeiten darf dort jeder Parken.
roland