Cannabis

Hi,

ist der Besitz von Samen dieser Pflanzen strafbar? Oder muß man die Samen erst keimen lassen? Die Frage stellt sich schon, denn der Kauf von solchen Pflanzen ist verboten, doch Samen? Außerdem, wenn ich eine Pflanze großzüchte, um meinen Spaß daran zu haben (sicherlich reicht ein so ein Stengel niemals zu kiffen!), ist das schon strafbar?

Croton

hallo,

ist der Besitz von Samen dieser Pflanzen strafbar? Oder muß
man die Samen erst keimen lassen? Die Frage stellt sich schon,
denn der Kauf von solchen Pflanzen ist verboten, doch Samen?

nach genauer lektuere des btmg muss man zu dem ergebnis kommen, dass weder erwerb noch besitz und handel mit saatgut unter strafe gestellt ist.

Außerdem, wenn ich eine Pflanze großzüchte, um meinen Spaß
daran zu haben (sicherlich reicht ein so ein Stengel niemals
zu kiffen!), ist das schon strafbar?

laut § 29 btmg ist schon der anbau dieser pflanze strafbar, egal, ob du einen stengel im garten stehen hast, den du nur aus spass an der freude grossziehst, oder ob du riesige ackerflaechen damit vollpflanzt. allerdings ist bei einer kleinen pflanze davon auszugehen (vorausgesetzt natuerlich, du bist vorher in keiner weise strafrechtlich, insbesondere betaeubungsmittelstrafrechtlich in erscheinung getreten), dass die StA bzw spaetestens der richter das verfahren nach §§ 153, 153a stpo einstellen wird (unter umstaenden aber mit der konsequenz, dass du die zwar nicht die kosten des verfahrens, jedoch deine eigenen auslagen zu tragen hast).

viel spass … :smile:
basti

Yo

nach genauer lektuere des btmg muss man zu dem ergebnis
kommen, dass weder erwerb noch besitz und handel mit saatgut
unter strafe gestellt ist.

Stimmt nicht. Auch der Handel mit Samen ist in D mittlerweile verboten, wenn auch erst seit knapp einem Jahr. Nach dem Verbot behalfen sich einige Headshop-Besitzer damit, daß sie die Samen in einem Spiel (wo man die Samen in die Löcher bekommen muß) verkauften. Aber auch da wurde leider mittlerweile ein Riegel vorgeschoben.

Jetzt bleibt einem wieder mal nichts anderes übrig als kriminell zu werden.

cu, holli „holy smoke“ holzer

hallo,

ich berichtige die von mir getaetigte aussage, dass weder erwerb noch handel mit saatgut strafrechtlich verfolgt werden dahingehend, dass in die seit neuestem nur noch samen von de strafbarkeit ausgenommen sind, sofern sie nicht fuer den unerlaubten anbau vorgesehen sind.
bleibt fuer leute, die mit samen erwischt werden, jedoch die moeglichkeit zu behaupten, es waere das futter fuer sittich hansi … :smile:

danke, holli „holy smoke“ holzer, dass du mich drauf aufmerksam gemacht hast … smile

basti

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