Zugriff auf fremdes W-Lan strafbar?

Hi zusammen,

um zuerst einmal den Brettregeln genüge zu tun: Ich habe zwar ein W-Lan, hoffe jedoch, dass es ausreichend abgesichert bin, so dass dies immer nur eine fiktive Annahme bleibt:

Also denken wir uns ich würde ein ungesichertes W-Lan finden: Dürfte ich darüber ins Netz gehen (ich spreche nicht von Hotspots sondern von privaten Netzen)?

Ich habe die Diskussion jetzt schon öfter verfolgt und die Meinungen gehen auseinander von „wenn nicht gesichert darf man“ bis hin zu „ist strafbar, dir sollen die Finger abfallen, wenn du sowas machst“.

Ich persönlich würde zu „nein, darf man nicht“ tendieren, aber das nur aus dem Bauch heraus (weil ich auch niemandem die Wohnung ausräumen würde, nur weil der die Tür offen stehen lässt…). Der einzige § der mir dazu einfällt wäre jedoch § 265a StGB. Ich spreche hier im Übrigen nicht von Daten verändern oder auch nur auf einen fremden PC zugreifen sondern lediglich davon ein ungesichertes Netz für den Zugang zum Internet zu nutzen.

Interessant dazu fand ich das hier: http://www.winfuture.de/news,21415.html
Leider ist das aber 1. USA und 2. steht nicht dabei ob es sich um ein gesichertes oder ungesichertes Netzwerk gehandelt hat.

Also kann jemand für mich Licht ins Dunkel bringen? Ich würde mich sehr darüber freuen.

Liebe Grüße
Sue

Ich persönlich würde zu „nein, darf man nicht“ tendieren, aber
das nur aus dem Bauch heraus (weil ich auch niemandem die
Wohnung ausräumen würde, nur weil der die Tür offen stehen
lässt…). Der einzige § der mir dazu einfällt wäre jedoch §
265a StGB. Ich spreche hier im Übrigen nicht von Daten
verändern oder auch nur auf einen fremden PC zugreifen sondern
lediglich davon ein ungesichertes Netz für den Zugang zum
Internet zu nutzen.

hi,

warum nicht § 263a StGB? warum nicht die 4. alternative? „sonst unbefugte einwirkung auf den ablauf“?

bevor man sich gedanken über die art & weise macht, sollte man wissen, das hier vermögensschaden möglich sein muss. wenn hinter dem WLAN ein riesen netzwerk mit kabel-anschluss anliegt ohne volumenbegrenzung, wird eine strafbarkeit schon am vermögensschaden scheitern. erst bei kleinen DSL anschlüssen mit volumenbegrenzung kann ich mir einen vermögensschaden vorstellen.

zurück zu den alternativen des § 263a: die 4. alternative hat m.E. auffangfunktion, zwar ist sie etwas „mau“ formuliert (problem der bestimmtheit des tatbestandes), aber der gesetzgeber konnte ja nicht jedwede technische entwicklung vorhersehen.

die auslegung sollte sich an § 263 orientieren, das verhalten des täters muss also einen täuschungswert haben, also muss hier der edv schlüssig vorgespielt werden, befugt zu sein.

ich bin zwar technisch nicht vollauf, aber sich in ein fremdes netzwerk einzuloggen, auch wenn es nicht extra geschützt ist, bedarf doch einiger arbeit. m.E. muss ich zumindest ein programm willentlich starten, welches nach verfügbaren netzen sucht. dazu kommt dann natuerlich auch der wille, hier nach netzen zu suchen, die eben frei zugänglich sind, weil der befugte nicht genügend schutz einrichtet. insoweit könnte ich mir die var. 4 durchaus vorstellen.


§ 265a? hier müsste die variante „leistungsautomat“ vorliegen, wenn man zu einer strafbarkeit kommen wollte. hier würde ich aber den fall an der fehlenden absicht „das Entgelt nicht zu entrichten“ scheitern lassen. dem unbefugten nutzer steht ja gar nicht die möglichkeit offen zu zahlen. er kennt den automatenberechtigten nicht, der automatenberechtigte will hier gerade keinen öffentlichen automaten. typische fälle sind ja gerade die öffentlich postierten automaten, die eine leistung nur gegen geld bieten.

also den kann ich mir nicht vorstellen.

gruss vom

showbee

Ich würde ja auf Erschleichen von Leistungen tippen, also 265a StGB.
Allerdings bin ich immer noch an „öffentlichen Zwecken“ bei den Telekommunikationsnetzen am grübeln.
Aber das ist auch nur so eine Idee. Rein vom Bauchgefühl / gesundem Rechtsempfinden her, KANN es eigentlich nicht erlaubt sein.

Allerdings bin ich immer noch an „öffentlichen Zwecken“ bei
den Telekommunikationsnetzen am grübeln.

hallo,

„eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes“ würde ich hier nicht sehen, wenn dann allerhöchstens ein automat. aber alle verlangen einen irgendwie dem öffentlichen verkehr gg. entgelt zugängliche leistung. aus dem grund würde ich § 265a StGB eher nicht einschlägig sehen.

gruss vom

showbee

Hallo,

ich spreche nicht von Hotspots sondern von privaten Netzen

wie erkennt man den Unterschied?

Ich habe die Diskussion jetzt schon öfter verfolgt und die
Meinungen gehen auseinander von „wenn nicht gesichert darf
man“ bis hin zu „ist strafbar, dir sollen die Finger abfallen,
wenn du sowas machst“.

Dazu gibt es einen interessanten Aufsatz von Ulf Buermeyer (http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/04-08/index…), der zu dem Schluss kommt:

„Vor diesem Hintergrund wäre es nicht zu rechtfertigen, auch die bloße Nutzung offener WLANs als Internet-Zugang strafrechtlich zu sanktionieren, stellt doch das Strafrecht nur das letzte Mittel staatlicher Sozialkontrolle dar“


PHvL

Hallo,

Also kann jemand für mich Licht ins Dunkel bringen? Ich würde
mich sehr darüber freuen.

die Frage ist wohl noch nicht abschließend geklärt. Alles zum Thema:
http://www.google.de/search?hl=de&q=wlan+strafbar+si…

Gruß,
Christian

Mahlzeit,

ich bin zwar technisch nicht vollauf, aber sich in ein fremdes
netzwerk einzuloggen, auch wenn es nicht extra geschützt ist,
bedarf doch einiger arbeit. m.E. muss ich zumindest ein
programm willentlich starten, welches nach verfügbaren netzen
sucht. dazu kommt dann natuerlich auch der wille, hier nach
netzen zu suchen, die eben frei zugänglich sind, weil der
befugte nicht genügend schutz einrichtet. insoweit könnte ich
mir die var. 4 durchaus vorstellen.

nein nein, das ist ganz harmlos und einfach. Das geht sogar aus Versehen.

Angenommen, ich habe einen DSL-Anschluß und betreibe einen WLAN-ROuter, um mit meinem Laptop aus dem Garten oder Kellerzimmer online zu gehen. Weil ich zu faul bin, lasse ich alle Einstellungen unverändert, so daß mein Router ungesichert ist. Ich kann also meinen Laptop einschalten, dieser sucht meinen Router, bekommt von ihm eine IP-Adresse zugewiesen, und ich bin online.

Nun hat mein Nachbar, oder noch besser: mehrere davon, weil in der Nähe ein Mehrfamilienhaus ist, genau das Gleiche getan. Beim Einschalten erhält mein Laptop also mehrere Möglichkeiten, sich einzuwählen, und er sucht sich halt eine aus. Ob das jetzt mein Router oder derjenige des Nachbarn ist, muß mir noch nicht mal auffallen.

Einem Bekannten von mir ist das genauso ergangen - er hat das nur deswegen gemerkt, weil der Provider des Nachbarn eine Besonderheit darstellte: es war T-Online, und bei denen wird die Absenderadresse von Emails immer vom Server eingetragen, und zwar gekoppelt an der Anschlußkennung. So hatte mein Bekannter immer, wenn er über W-LAN ins Netz ging, den Namen seines Nachbarn als Absenderadresse seiner Mails.

Hat man aber einen der zahlreichen anderen Provider und nützt eine andere Software als T-Online, muß man nicht mal den Unterschied bemerken.

Gruß

Sancho

Auch hallo.

um zuerst einmal den Brettregeln genüge zu tun: Ich habe zwar
ein W-Lan, hoffe jedoch, dass es ausreichend abgesichert bin,
so dass dies immer nur eine fiktive Annahme bleibt:

Also denken wir uns ich würde ein ungesichertes W-Lan finden:
Dürfte ich darüber ins Netz gehen (ich spreche nicht von
Hotspots sondern von privaten Netzen)?

Zur Motivation ein Artikel von http://www.tecchannel.de/sicherheit/grundlagen/432134/
Man merkt: das tangiert auch die Bretter ‚IT-Sicherheit‘ oder ‚Netzwerke‘

Ich habe die Diskussion jetzt schon öfter verfolgt und die
Meinungen gehen auseinander von „wenn nicht gesichert darf
man“ bis hin zu „ist strafbar, dir sollen die Finger abfallen,
wenn du sowas machst“.

Umgekehrt betrachtet geht eine WLAN-Karte mit dynamischer Anmeldung davon aus, dass ein ungesichertes Netz zum Zugriff und der Nutzung offen steht.
Rechtemässig ist die Nutzung eines fremden WLAN eigentlich verboten, aber man kann den Administrator dieses Netzes ja mal freundlich auf das offene Scheunentor aufmerksam machen :wink:

HTH
mfg M.L.

Hallo,

Also kann jemand für mich Licht ins Dunkel bringen? Ich würde
mich sehr darüber freuen.

die Frage ist wohl noch nicht abschließend geklärt. Alles zum
Thema:
http://www.google.de/search?hl=de&q=wlan+strafbar+si…

Super Link. Da habe ich ja bauchgefühlmäßig mit dem Erschleichen von Leistungen gar nicht so arg daneben gelegen unten :smile:

mfg
Simon

Danke an alle
Halo nochmal,

ich danke euch für eure Antworten, obwohl ich es von meinem Rechtsempfinden anders hätte (hatte). Daher danke ich für die Aufklärung.

Liebe Grüße
Sue