Neue Fenster-Höhere Miete ?

Hallo.

Nach langem hin und her werden bei uns(WG) endlich die stark heruntergekommenen und undichten Fenster erneuert.

Unsere Vermieterin wohnt über uns, und will sich erst mal ansehen wie die Fenster aussehen und dann ihre evtl. auch erneuern.

Nun meine Frage: Kann sie die Miete nach dem Fenstereinbau erhöhen? Immerhin waren die Fenster nicht mehr in Ordnung.

Vielen Dank

RAMIUS

Als Modernisierung können die Fenster wohl nicht umgelegt werden, da in Wirklichkeit eine Instandhaltung vorliegt, für die der Vermieter die Kosten grundsätzlich tragen muß, wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist (es gibt Klauseln, die Reparaturen bis zu bestimmten Beträgen oder Prozentsätzen von der Kaltmiete auf den Mieter abwälzen). Wenn sich auch der Wohnwert der Wohnung (besonderer Lärm- oder Wärmeschutz? Spezialfenster?) durch die neuen Fenster nicht nachhaltig ändert, wird auch eine Mieterhöhung aus diesem Grund ausscheiden. Im übrigen kann natürlich die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete, also den Mietspiegel, angepaßt werden, wenn ein Jahr keine Veränderung war und die Abweichung in drei Jahren nicht mehr als 30 % beträgt. Das hat aber nichts mit den Fenstern zu tun.

Also der Wohnwert hat sich schon geändert, da man jetzt nachts auch ruhig schlafen kann, so hoffe ich. Es endet nämlich seit einem Monat eine Umgehungsstrasse vor unserem Haus, was zu einer erheblichen Lärmbelästigung geführt hat. Ausserdem war die Wohnung im Winter so gut wie nicht warm zu bekomen, da es durch fast alle Fenster gezogen hatte. Als wir eingezogen sind hatten wir dies in diesem Ausmass nicht bemerkt. Erst seit dem letzten Winter ist uns aufgefallen, dass wir ständig mit dicken Pullovern in der Wohnung gesessen haben, obwohl die Heizungen voll aufgedreht waren.

Was denkst Du hierzu?
Kannst Du mir einige Paragraphen nennen, falls es Probleme gibt?

Danke
RAMIUS

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Ooooo, Leute !
sind die Fenster schon drin? Oder was? Die Antwort von Felix war so richtig wie Deine Frage präzise. Was soll rein und warum. Wie ist der augenblickliche Stand der Dinge bzw. des Streits? Hier zwei Links für den Überblick:

http://www.bmg.ipn.de/recht/mangel/pflicht.htm
http://www.bmg.ipn.de/recht/mod/einleit.htm

viele grüße
ralph

Vielen Dank.(leer)
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