Fristlose Kündigung nach Abeitsniederlegung?

Hallo Ihr Rechtsexperten!

Mein Freund hatte letzte Nacht (während seiner Schicht) eine Auseinandersetzung mit einem Kollegen. Dieser pöpelte rum, beleidigte meinen Freund und wurde letztendlich handgreiflich.

Mein Freund rief seinen Chef an, schilderte die Lage und sagte „er kann so nicht weiterarbeiten“

Sein Chef konnte keine Ausweichmöglichkeit anbieten - auch eine lautstarke Diskussion mit dem „Schläger“ ergab nichts. Die Drohungen und Anschuldigungen wiederholte er gegenüber dem Chef und versuchte damit seinen „Ausraster“ zu begründen (ich war bei dem Gespräch dabei).

Daraufhin ging mein Freund nach Hause. Ca. 1/2 Stunde später rief ihn sein 2. Chef an und verlangte, auf Arbeit zu erscheinen. Der Chef machte einen leicht angeheiterten Eindruck. Da keine Einigung erzielt werden konnte, soll mein Freund Montag „seine Papiere abholen“ kommen.

Abgesehen davon, dass er nicht vorhat mit diesem Kollegen nochmals zusammenzuarbeiten, würde mich interessieren, ob so eine fristlose Kündigung rechtens ist? 2 Wochenendschichten wurden nicht mehr erwähnt. Abmahnungen (weder schriftlich noch mündlich) wurden nicht erteilt, auch nicht in der Vergangenheit.

Ach ja - vielleicht ist es wichtig: mein Freund hat nicht zurückgeschlagen, den Kollegen nicht beleidigt und sieht von einer Anzeige wg. Körperverletzung ab.

Wie ist nun die Rechtslage?

Vielen Dank

DoubleM

Hi,
in jeder grossen Stadt gibt es bei Gericht einen Anwaltsverein der in der Regel fuer wenig Geld(~20,–DM) qualifizierte Auskunft erteilt. Insbesondere bei arbeitsrechtlichen Fragen
sollte man sich dort kostenguensigen Rat holen, da die Fristen
ziemlich knapp sind. Fuer eine Kuendigungsschutzklage hat dein Freund nur drei Wochen Zeit.
Viel Glueck
Nathalie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Nathalie!

Danke für Deine Antwort :smile: Wir werden mal schauen, was wir machen bzw. wie wir dagegen vorgehen können…

DoubleM