Hallo Gemeinde,
ich mal mal wieder eine Frage und bin mir sicher ihr könnt mir da einen Rat geben.
Mal angenommen jemand wird permanent von einer Mitmiterin in einem Mehrfamilienhaus beschimpft, bedroht und belästigt.
Den ganzen fiktiven Fall hier zu schildern würde sicher den Rahmen sprengen. Nur soviel, Anzeigen wurden unter anderem gemacht wegen Übler Nachrede, Körperverletztung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und vieles mehr.
Mal angenommen diese Person beschimpft neuerdings auch die Kinder der Familie und Fotografiert diese!!!
Kann sich diese fiktive Familie in irgend einer Art rechtlich dagegen wehren das diese Person die Kinder belästigt? Kann man da nicht so eine einstweilige Verfügung beantragen? Und was kann man gegen das Fotografieren machen?
Auserdem wäre zu vermuten das Mit-Mieterin ein psychisches Problem hat. Ich hab mal gehört, das man, wenn man soetwas vermutet diese Person Amtsärtzlich untersuchen lassen kann.
Wo kann man soetwas beantragen?
Bei mir wird aber nur Schrift angezeigt. Wo ist das Bild?
Wo kann man soetwas beantragen?
Überraschenderweise beim örtlichen Amtsgericht. Das geht auch ohne Anwalt, aber gerade im einstweiligen Rechtsschutz sollte man dann, zumal bei Ahnungslosigkeit, sein Geld lieber verbrennen (dann hat man’s eine Zeitlang schön warm) als es sinnlos für Gerichtskosten und gegnerische Auslagen zu verprassen.
Eilverfahren sind ein ganz spezielles Kapitel, man sollte hier auf jeden Fall mit Anwalt arbeiten, und zwar mit einem, der sich damit auch wirklich auskennt (das trifft nach meiner Erfahrung auf viele Anwälte nicht zu).
Es muss z.B. die Eilbedürftigkeit gegeben sein, wenn das Problem schon längere Zeit besteht, wird diese i.d.R. verneint (Bei der Frist dafür gibt es witzigerweise ein Nord-Süd-Gefälle: In München beträgt sie ca. 8 Wochen, in Hamburg ca. 4 Wochen, dazwischen entsprechend).
Eilverfahren sind ein ganz spezielles Kapitel, man sollte hier
auf jeden Fall mit Anwalt arbeiten, und zwar mit einem, der
sich damit auch wirklich auskennt
Endlich mal ein Nicht-Anwalt, der darauf hinweist! Das macht’s ein wenig glaubwürdiger!
Hmm, für mich ist das in der Tat etwas überaschend. Ich hätte gedacht das der erste Schritt dort zu den Ordungshütern führen müsste. Also erstmal vielen Dank für den Tipp.
aber gerade im einstweiligen Rechtsschutz sollte
man dann, zumal bei Ahnungslosigkeit, sein Geld lieber
verbrennen…
Kannst du das event. etwas ausfühlicher (wenn auch allgemein Gültig) erklären?
(dann hat man’s eine Zeitlang schön warm) als es
sinnlos für Gerichtskosten und gegnerische Auslagen zu
verprassen.
Ich versteh das also so, das eh keinen Sinn hat soetwas zu tun, oder???
Ronny
(der jetzt endlich seit ner halben Stunde ne Rechtschutzversicherung hat!!!) )))))
Ich versteh das also so, das eh keinen Sinn hat so etwas zu
tun, oder???
Mitnichten. Aber: Sebastian Kracht hat es ganz schön ausgedrückt - weil der einstweilige Rechtsschutz das Verfassungsprinzip des rechtlichen Gehörs (für den Gegner) durchbricht, werden sehr strenge Maßstäbe angelegt, daher ist es nicht ganz so einfach, eine einstweilige Verfügung zu bekommen. Da müssen Profis ran.
da hat das Geldverbrennen ja schon begonnenm. Respekt, das
ging ja schneller als ich dachte. FAQ:597
Hier hören 5 Versicherungen (wgv, DEURAG, Auxilia, Medienversicherung, Itzehoer) auf zu prüfen. Denn ist der Schaden nach der Wartezeit passiert, und der RA meint, dass die Person gute Chancen hat, den Rechtstreit zu gewinnen, dann genehmigen sie die Übernahme.
Na dann hab ich ja nochmal Schwein gehabt. Die Rechtschutz die ich abgeschlossen habe ist unter den genannten 5 finden.
Also vieleicht doch nicht „brennen“ sondern vieleicht nur schwehlen.
Aber danke für deinen Artikel. Mir wäre zwar ein konstruktiver Vorschlag für das eigendliche Problem lieber gewesen. Aber jeder antwortet halt nach seinem Wissensstand.
da hat das Geldverbrennen ja schon begonnenm. Respekt, das
ging ja schneller als ich dachte. FAQ:597
Hier hören 5 Versicherungen (wgv, DEURAG, Auxilia,
Medienversicherung, Itzehoer) auf zu prüfen. Denn ist der
Schaden nach der Wartezeit passiert, und der RA meint, dass
die Person gute Chancen hat, den Rechtstreit zu gewinnen, dann
genehmigen sie die Übernahme.
Na dann hab ich ja nochmal Schwein gehabt. Die Rechtschutz die
ich abgeschlossen habe ist unter den genannten 5 finden.
Ich glaube nicht, daß die Liste vollständig ist.
Aber danke für deinen Artikel. Mir wäre zwar ein konstruktiver
Vorschlag für das eigendliche Problem lieber gewesen. Aber
jeder antwortet halt nach seinem Wissensstand.
Ich mag empfindlich sein, aber derartige Spitzen kommen bei mir nicht besonders gut an. Da schon alles gesagt wurde, brauchte es von meiner Seite keine zusätzliche Ergänzung. Wenn Du generell auf meine Beiträge keinen Wert legst, brauchst Du das nur zu sagen. Sowas läßt sich immer arrangieren.