Vertragskündigung ohne Unterschrift

Hallo zusammen!

  1. Angenommen man würde eine Kündigung im Computer generieren (schreiben) und mit einem entsprechenden Hinweis auf dem Dokument (zB. „This ist a computer generated document - no signature“) vom PC direkt per e-mail versenden. Wäre solche Kündigung rechtens?
  2. Was ist mit Verträgen, die im Internet mit einem Mausklik abgeschlossen werden? (Also auch ohne Unterschrift) Sind sie rechtens?
  3. Was ist mit vielen amtlichen Schreiben, die immer öfters ohne Unterschrift ankommen? Sind die rechtens?

Aber primär interessiert mich Punkt 1. Eventuell als Folge von 2.

Grüße
Wojtek D.

Hallo,

deine Fragen lassen sich mit Einschränkungen bejahen. Grundsätzlich ist für einen Vertragsschluss keine Schriftform erforderlich, folglich natürlich erst recht keine Unterschrift. Wer eine bestimmte Rechtsfolge will, muss dies nur zum Ausdruck bringen; das kann auch durch gesprochene Worte, Handzeichen, Handschlag geschehen, wenn, ja wenn es denn verständlich ist. Ein Handzeichen wäre etwa verständlich auf einer Auktion. Ein Mausklick ist auch unmissverständlich, wenn man etwa auf einen Button „Ich stimme zu“ klickt.

Es gibt gesetzliche Ausnahmen, so kann man keinen Vertrag über ein Grundstück einfach so mal eben mündlich oder per Internet abschließen. Eine notarielle Beurkundung ist erforderlich. Hinsichtlich der Kündigungen denke ich insbesondere noch an vertragliche Vereinbarungen: Man kann vereinbaren, dass für eine Kündigung die Schriftform erforderlich ist; das wird oft auch getan, so dass Verträge dann leichter abzuschließen als zu kündigen sind.

Levay