Fahrrad-Unfall mit Alkohol

Hallo Zusammen,

angenommen ein Freund hatte einen Auffahrunfall und hat den Kofferaum eines anderen Autos an der Ampel etwas ramponiert. Die Polizei kommt und lässt ihn blasen und stellt Alkohol (0,67 Promille) fest. Was hätte er denn zu befürchten und wie sollte er sich am besten verhalten? Stellen Richter alkoholisierte Radfahrer den Autofahrern gleich?

Danke für Diskussionsanregungen

Jules

Hallo,

(0,67 Promille) fest. Was hätte er denn zu befürchten und wie
sollte er sich am besten verhalten? Stellen Richter
alkoholisierte Radfahrer den Autofahrern gleich?

Grundsätzlich: Die Bestimmungen des StGB (§ 315c Gefährdung des Straßenverkehrs, (§ 316 Trunkenheit am Steuer)) gelten für Fahrzeuge, die entsprechende Bestimmung im StVG (§24a) gilt nur für Kraftfahrzeuge. Mit anderen Worten: Wer unter der absoluten Fahruntüchtigkeit bleibt (bei Fahrradfahrern ~ 1,6 Promille und sich sonst nichts zu schulden oder ansehen läßt, bekommt keine Schwierigkeiten.

Dumm ist nur, daß der Kollege in das fremde Auto reingebollert ist. Damit greift § 315 StGB http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__315c… – > Straftat

Ob sich der Richter zu einem – im Vergleich zu einem Autofahrer – milderen Urteil durchringen kann, hängt vom Einzelfall ab. Einen generellen Rabatt gibt es für Radfahrer nicht.

Gruß,
Christian

Auch hallo.

Hallo Zusammen,

angenommen ein Freund hatte einen Auffahrunfall und hat den
Kofferaum eines anderen Autos an der Ampel etwas ramponiert.
Die Polizei kommt und lässt ihn blasen und stellt Alkohol
(0,67 Promille) fest. Was hätte er denn zu befürchten und wie
sollte er sich am besten verhalten? Stellen Richter
alkoholisierte Radfahrer den Autofahrern gleich?

Hier noch ein paar Quellen von lawchannel.de:
http://www.lawchannel.de/index.php?pg=xxrk*z;*z&fee…
http://www.lawchannel.de/index.php?pg=xxrk*z;*z&fee…
http://www.lawchannel.de/index.php?pg=xxrk*z;*z&fee…
…leider nur noch mit IE(Windows) oder Konqueror(Linux) zu betrachten

HTH
mfg M.L.