Hallo zusammen,
ich habe in ein paar Wochen einenGerichtstermin bzgl. einer Drittwiderspruchsklage, ein sogenannter Gütetermin.
Ich habe die Klage selbst formuliert und der Sachverhalt ist nach meinem Ermessen auch nicht so kompliziert. Es geht um einen Wohnungsgegenstand im Wert von 2000 Euro, für den ich einen Kaufvertrag vom damaligen Eigentümer habe, der aber in eine Pfändung reingelaufen ist.
Benötige ich jetzt gür diesen Gütetermin einen Anwalt oder kann ich dort auch selbst auftreten?
Die zweite Frage ist die, kann es bei diesem termin zu Situationen und Fragen kommen, wo ein Anwalt dringlich von nöten wäre?
Für ihre Hilfe vielen Dank!!!
Viele Grüße
Seb