ich hab mal eine Frage zu einem Rechtsproblem welches mich im allgemeinen interessiert…
NAch dem Tot seines Vaters, verklagte der eine Sohn seine Mutter auf seinen Pflichterbteil, da die Eltern das sogenannte „Berliner Testament“ gemacht hatten.
Für die Mutter wurde wegen einer schweren Alzheimererkrankung ein Betrauer (der zweite Sohn) eingesetzt. Der Kläger hatte nach einem tätlichen Angriff (deswegen auch eine Testamentarische Enterbung) seit 10 Jahren keinen Kontakt mehr zu seinen Eltern.
Der Prozess entwickelte sich zu einer typischen Schlammschlacht mit den übelsten Beschuldigungen gegen die Mutter und gegen den verstorbenen Vater.
Nun ist die Mutter an der Alzheimerkrankheit verstorben und die Beerdigung steht an. Der eine Sohn (Kläger) ist auf der Beerdigung der Mutter unerwünscht (der zweite Sohn (Betreuer) hat die Mutter 5 JAhre lang bis zu Ihrem Tot gepflegt udn hatte sie auch über Jahre hinweg vor Gericht vertreten. Die Trauerfeier und Beerdigung wird durch diese Familie durchgeführt - nach der Testamentseröffnung ist mit einer Klage des Sohnes zu rechnen wegen der Anfechtung des Testamentes).
Gibt es eine Möglichkeit, den Sohn am erscheinen bei der Trauerfeierlichkeit zu hindern? Men kann das ja eigentlich als Störung der Totenruhe auslegen.
Hat man die Möglichkeit dies notfalls mit der Polizei durchzusetzen?
Diese Anfrage betrifft mich nicht direkt, hat sich aber in ähnlicher Form im näheren Bekanntenkreis ereignet!
Gibt es eine Möglichkeit, den Sohn am erscheinen bei der
Trauerfeierlichkeit zu hindern?
Das kann man nur, wenn man das Hausrecht ausübt, etwa in den eigenen 4 Wänden, aber nicht auf dem Friedhof, nicht in einer Kirche/Kapelle oder einem anderen der Allgemeinheit zugänglichen Ort.
Diese Anfrage betrifft mich nicht direkt, hat sich aber in
ähnlicher Form im näheren Bekanntenkreis ereignet!
An dieser Stelle mußt Du Dir ein Smiley vorstellen, das unaufhörlich seinen Kopf gegen eine Wand haut … verliert eine Anfrage ihren konkreten Bezug schon dadurch, dass man nicht selbst betroffen ist?
NAch dem Tot seines Vaters, verklagte der eine Sohn seine
Mutter auf seinen Pflichterbteil, da die Eltern das sogenannte
„Berliner Testament“ gemacht hatten.
Gibt es eine Möglichkeit, den Sohn am erscheinen bei der
Trauerfeierlichkeit zu hindern? Man kann das ja eigentlich als
Störung der Totenruhe auslegen.
die ganzen Links zum Lawchannel zeigen nichts brauchbares an (
ja, auch im IE).
…das sehe ich auch gerade :-/ -> -> (
Funktioniert aber, wenn man lawchannel.de im IE direkt aufruft
und die folgenden Schlagwörter sucht: Testament, Totenruhe
…und die passenden Berichte suchen