jemand ist auf dem Fahrradweg auf der linken Strassenseite gefahren und wurde dabei von einem nach rechts abbiegenden Auto angefahren. Der Fahrradweg: Ein ca. 1,5m breiter, von der Fahrbahn abgeteilter, als Fahrradweg gekennzeichneter Streifen.
Wie wäre hier die Schuldverteilung? Der Autofahrer hat während des Rechtsabbiegens nur nach links gesehen. Die Straße war auf allen Spuren frei.
Das Fahrrad ist (soweit sichtbar) in Ordnung, das Auto hat Kratzer.
Trüge soetwas die private Haftpflichtversicherung des Fahrradfahrer?
jemand ist auf dem Fahrradweg auf der linken Strassenseite
gefahren und wurde dabei von einem nach rechts abbiegenden
Auto angefahren. Der Fahrradweg: Ein ca. 1,5m breiter, von der
Fahrbahn abgeteilter, als Fahrradweg gekennzeichneter
Streifen.
Wie wäre hier die Schuldverteilung? Der Autofahrer hat während
des Rechtsabbiegens nur nach links gesehen. Die Straße war auf
allen Spuren frei.
Das Fahrrad ist (soweit sichtbar) in Ordnung, das Auto hat
Kratzer.
Trüge soetwas die private Haftpflichtversicherung des
Fahrradfahrer?
leider, in diesem Falle, arbeite ich, wie viele, mit Firefox: d.h.ich seh da nicht wirklich viel. Geht es vielleicht, daß Du den relavanten Teil per Copy/Paste in Deinen Artikel bringst?
Nicht, daß ich faul bin, aber sonst steht bei Deinem Link alles richtig drin, ich kann’s nicht lesen und schreib mir „nen Wolf“ am Ende mit dem falschen Ansatz?
Wäre toll, wenn’s ginge - wenn nicht, muß ich mich halt nach der Decke strecken
Wer als Radfahrer in entgegengesetzter Richtung auf einem neben der Straße verlaufenden Radweg fährt, den trifft beim Unfall erhebliches Mitverschulden. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht Saarbrücken (Az.: 3 U 244/03-25).
Diese Fahrweise sei jedenfalls dann als grober Verkehrsverstoß zu werten, wenn sich auf der anderen Fahrbahnseite ein eigener Radweg für diese Fahrtrichtung befinde, begründeten die Richter in ihrem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Urteil.
Das Gericht gab damit der gegen einen Autofahrer gerichteten Schadensersatzklage einer Fahrradfahrerin nur zum Teil statt. Die Klägerin hatte einen neben der Straße verlaufenden Radweg in Gegenrichtung zum benachbarten Straßenverkehr befahren und war an einer Kreuzung mit einem rechts abbiegenden Auto zusammengeprallt.
Sie war der Auffassung, den Autofahrer treffe an dem Unfall das alleinige Verschulden. Er habe wegen des parallel verlaufenden Radweges mit Radlern rechnen müssen - egal aus welcher Richtung. Das OLG teilte diese Auffassung nicht, sondern entschied, beide Unfallbeteiligten treffe ein gleich hoher Schuldvorwurf.
md/dpa
08.07.2004
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
also, ohne Wissen, was in dem sicher lehrreichen Link steht, nun eine kleine Geschichte von mir:
ich fuhr, geradeaus und wollte demnächst (angezeigt mit Blinker) links abbiegen in eine Straße. Links und rechts der Straße auf der ich fuhr war ein Fahrradweg. D.h. beim Abbiegen mußte ich den Fahrradweg links von mir überqueren. Wir haben dort Zone 30, ich fuhr langsam! Blinkte, sah gerade aus, blickte nach links über die Schulter und fuhr… - das Geräusch das folgte, werde ich nie, nie vergessen… Ein 11-jähriger Junge war auf der falschen Seite „volle Kanne“ den Hügel herunter gefahren. Auf einem BMX-Rad, ohne Helm, gegen die Richtung - unter mein Auto! Ihm ist nichts passiert aus ein paar Schrammen, das Fahrrad ist hin, mein Auto hatte einen Kratzer, das war’s. Ich habe die Polizei gerufen. War ja ein Kind beteiligt, mit Schrammen. Ich war am Ende und am Ende dann schuldfrei… Ich konnte ihn nicht sehen und hatte keine Chance. Die Mutter, die ich auch angerufen hatte, hat mir dann gesagt, daß sie froh ist, daß jetzt endlich mal „was passiert ist und nicht wirklich was Schlimmes“, weil die Kinder hören ja nicht…
Nur so, als Erfahrungsbericht.
Und ich wüßte nach wie vor gerne, was da in diesem Link steht…
Liebe Grüße
Uschi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
leider, in diesem Falle, arbeite ich, wie viele, mit Firefox:
d.h.ich seh da nicht wirklich viel. Geht es vielleicht, daß Du
den relavanten Teil per Copy/Paste in Deinen Artikel bringst?
[…]
sondern entschied, beide Unfallbeteiligten treffe ein gleich
hoher Schuldvorwurf.
md/dpa
08.07.2004
Erstmal danke für die copy & paste Aktion
Da springt man _einmal_ über seinen Schatten und verwendet einen
tendenziell unsicheren Browser und dann sowas :,-( Ja,istjagut.DasnächsteMalweissich’s
Das scheint aber zu funktionieren, wenn man die Seite lawchannel.de im IE direkt aufruft und das richtige Schlagwort
in das Suchfeld einträgt… Und die passenden Berichte raussuchen