Patentanmeldung
Von: , Frage gestellt am Sa, 5. Aug 2000
Hallo Liste,
kann man eine Internetidee patentieren lassen? Wenn ja unter welchen Voraussetzungen.
Hallo Liste,
kann man eine Internetidee patentieren lassen? Wenn ja unter welchen Voraussetzungen.
Hallo Toy,
Du kannst Dich dazu auf den Seiten des Deutschen Patent- und Markenamtes (http://www.dpma.de) informieren, oder Du mailst dorthin: [E-Mail-Adresse entfernt]
Ich stand selbst zweimal in den vergangenen 14 Tagen in Kontakt mit diesem Amt, und man konnte mir gleich weiterhelfen bzw. meine Anfrage wurde weitergeleitet.
Marco
hallo m.toy,
im Prinzip kann man eine Internetidee durch eine Patentanmeldung schützen lassen. Dazu müssen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 PatG erfüllt sein, also u.a. absolute Neuheit und Erfindungshöhe. Reine Computerprogramme an sich sind nicht patentierbar. Die Voraussetzungen sind jedoch erfüllt, wenn die Erfindung ihrem Wesen nach technisch ist.
Falls du in der Nähe einer Großstadt wohnst, empfehle ich dir eine kostenlose Erfinderberatung zu besuchen. Diese finden in Patentinformationszentren statt, Adressen siehe auf der dpma-homepage. Dort kannst du auch kostenlos recherchieren, ob die Idee tatsächlich neu ist.
Wichtig ist, daß du deine Idee vor einer Anmeldung nicht veröffentlichst, also auch nicht hier.
Alles klar?
Danke für die Antwort. Es können auf internetideen allerdings Urheberrechte eingetragen werden. Frage: geben mir die Urheberrechte die gleichen Rechte, die mir ein patent auch gibt?
Kannst Du Dir beispielsweise vorstellen, dass der Dienst weckruf.de seine Idee patentiert hat? Wenn ja worauf hat der sich wohl berufen? Weil SMS ist schon da und die Software, die zur Versendung benötigt wird ebenso. Was ist also daran neu?
Kann man also hingehen (unter der Prämisse, dass weckruf.de nicht patentiert ist) einen gleichen Dienst aufziehen ohne mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen??
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Toy :o)
Danke für die Antwort. Es können auf internetideen allerdings
Urheberrechte eingetragen werden.
Wenn du ein Copyright meinst, das brauchst du nicht einzutragen, das entsteht automatisch mit dem Werk. Es wäre allerdings günstig (jedoch nicht erforderlich) das Werk entsprechend zu kennzeichnen, also mit dem C im Kreis, der Jahreszahl und dem Inhaber des Copyrights.
Frage: geben mir die
Urheberrechte die gleichen Rechte, die mir ein patent auch
gibt?
Nein, das Patent schützt die Idee, besser die Erfindung selbst, geht als Schutzrecht also viel weiter als ein einfaches Copyright (welches an sich nur ein literarisches Werk, also z.B. den Source-Code für ein Programm schützen kann).
Kannst Du Dir beispielsweise vorstellen, dass der Dienst
weckruf.de seine Idee patentiert hat?
Vor 10 jahren hätt ich gesagt nie im Leben, in letzter Zeit ist es aber durchaus möglich geworden. Hängt davon ab, wie geschickt der Patentanwalt den "technischen Bezug" in die Ansprüche hineinkonstruieren konnte.
Wenn ja worauf hat der
sich wohl berufen?
Tja, mach mal eine Recherche im Esp@cenet, dort kannst du die Patentanmeldungen einsehen.
Weil SMS ist schon da und die Software, die
zur Versendung benötigt wird ebenso. Was ist also daran neu?
Die Kombination ?
Kann man also hingehen (unter der Prämisse, dass weckruf.de
nicht patentiert ist) einen gleichen Dienst aufziehen ohne mit
rechtlichen Konsequenzen zu rechnen??
Na, da gibt´s ja noch ein paar andere Gesetze, z.b. Unfair Competition (bei uns unlauterer Wettbewerb) usw. Warum fragst du nicht einen Wirtschaftsanwalt ? Dort wirst du deine Idee allerdings auspacken müssen.
°wink°
Tiger