Sind unterschiedliche Firmennamen möglich

Hallo

Angenommen eine Firma (Personengesellschaft) möchte unter verschiedensten Firmennamen und Anschriften Waren verkaufen. Über mehrere Onlineshops und telefonisch (Je ein Shop und Telefon pro Firma)

Hintergrund könnte sein das unter den verschiedensten Anschriften jeweils ein Lager ist und eine Verbindung zwischen diesen Firmen soll bei einem oberflächlichen Blick nicht hergestellt werden können.
Das könnte zum Beispiel durch Exclusiv Verträge mit Lieferanten die es nicht gerne sehen würden wenn man mit einem anderen zusammenarbeitet, begründet werden.

Weil die Firma klein ist soll es nur eine „Finanzamt gemeldete“ Firma geben, damit ein Steuerberater nur einen Job machen muss.

Gibt es hier eine Möglichkeit, eventuell in einer anderen Rechtsform.

Alles hier ist nur angenommen und eine übereinstimmung mit der realität ist reiner Zufall.

Gruss

Daniel

Weil die Firma klein ist soll es nur eine „Finanzamt
gemeldete“ Firma geben, damit ein Steuerberater nur einen Job
machen muss.

Gibt es hier eine Möglichkeit, eventuell in einer anderen
Rechtsform.

hallo,

naja, dafür das es ein fiktiver schulfall ist, solltest du dir nochmals klar machen, was eine firma ist. firma ist der name unter dem ein KAUFMANN sein handelsgewerbe betreibt.

wenn es kein solcher ist, „nur beim finanzamt gemeldet“, dann hat es keine firma.

das unternehmen (gewerbe) ist ein personenunternehmen, es tritt im rechtsverkehr immer unter dem bürgerlichen namen „Thomas Schulz“ auf. wieviel verschiedene briefbögen hier vorliegen ist unerheblich, sollte

ein unternehmen, eine bezeichnung! das ist die regel, alles andere macht keinen guten eindruck und bringt den unternehmer oft in erklärungsnöte.

steuerlich hat ein berater kein problem, solange alles unter EINER gewerbeanmeldung läuft. dann geht alles in eine gewinnermittlung. die umsatzsteuer ist eh immer für jeden unternehmer zusammengefaßt. aber spätestens bei einer prüfung durch das finanzamt komisch aufstoßen! überleg mal, der betriebsprüfer blättert durch die belege und findet rechnungen von „xxx“, dann von „yyy“ und von „zzz“… das macht erstmal einen chaotischen eindruck und zieht mißtrauen auf sich. warum, wieso, weshalb? welche scheingeschäfte, umgehungsgeschäfte etc. könnten hier vorliegen? es folgt eine GRÜNDLICH prüfung, da kann der unternehmer sich sicher sein.

alles in allem, wenn die verschiedenen geschäftsbezeichnungen wirklich wichtig für das fortkommen des unternehmens sind, dann sollten diesen auch unterschiedliche gewerbe unterliegen. wobei dann der steuerberater aber X gewinnermittlungen basteln muss, obwohl es dann steuerlich alles in „einen topf“ geht!

gruss vom

showbee

Hallo,

Angenommen eine Firma (Personengesellschaft) möchte unter
verschiedensten Firmennamen und Anschriften Waren verkaufen.
Über mehrere Onlineshops und telefonisch (Je ein Shop und
Telefon pro Firma)

eine Gesellschaft hat auch nur eine Firma. Wenn keine zusätzlichen Gesellschaften gegründet werden sollen, bleibt es auch dabei.

Hintergrund könnte sein das unter den verschiedensten
Anschriften jeweils ein Lager ist und eine Verbindung zwischen
diesen Firmen soll bei einem oberflächlichen Blick nicht
hergestellt werden können.
Das könnte zum Beispiel durch Exclusiv Verträge mit
Lieferanten die es nicht gerne sehen würden wenn man mit einem
anderen zusammenarbeitet, begründet werden.

Vertragsvestöße sind immer eine gute Begründung.

Weil die Firma klein ist soll es nur eine „Finanzamt
gemeldete“ Firma geben, damit ein Steuerberater nur einen Job
machen muss.

Wenn es einen Steuerberater gibt, hätte man natürlich auch den fragen können, aber das hätte mutmaßlich gekostet.

Gibt es hier eine Möglichkeit, eventuell in einer anderen
Rechtsform.

Nein.

Gruß,
Christian