Weil die Firma klein ist soll es nur eine „Finanzamt
gemeldete“ Firma geben, damit ein Steuerberater nur einen Job
machen muss.
Gibt es hier eine Möglichkeit, eventuell in einer anderen
Rechtsform.
hallo,
naja, dafür das es ein fiktiver schulfall ist, solltest du dir nochmals klar machen, was eine firma ist. firma ist der name unter dem ein KAUFMANN sein handelsgewerbe betreibt.
wenn es kein solcher ist, „nur beim finanzamt gemeldet“, dann hat es keine firma.
das unternehmen (gewerbe) ist ein personenunternehmen, es tritt im rechtsverkehr immer unter dem bürgerlichen namen „Thomas Schulz“ auf. wieviel verschiedene briefbögen hier vorliegen ist unerheblich, sollte
ein unternehmen, eine bezeichnung! das ist die regel, alles andere macht keinen guten eindruck und bringt den unternehmer oft in erklärungsnöte.
steuerlich hat ein berater kein problem, solange alles unter EINER gewerbeanmeldung läuft. dann geht alles in eine gewinnermittlung. die umsatzsteuer ist eh immer für jeden unternehmer zusammengefaßt. aber spätestens bei einer prüfung durch das finanzamt komisch aufstoßen! überleg mal, der betriebsprüfer blättert durch die belege und findet rechnungen von „xxx“, dann von „yyy“ und von „zzz“… das macht erstmal einen chaotischen eindruck und zieht mißtrauen auf sich. warum, wieso, weshalb? welche scheingeschäfte, umgehungsgeschäfte etc. könnten hier vorliegen? es folgt eine GRÜNDLICH prüfung, da kann der unternehmer sich sicher sein.
alles in allem, wenn die verschiedenen geschäftsbezeichnungen wirklich wichtig für das fortkommen des unternehmens sind, dann sollten diesen auch unterschiedliche gewerbe unterliegen. wobei dann der steuerberater aber X gewinnermittlungen basteln muss, obwohl es dann steuerlich alles in „einen topf“ geht!
gruss vom
showbee