Ableben des Beklagten

Hallo,

ich hab mal eine Frage zu einem generellen Ablauf eines Prozesses.
Angenommen, ein Sohn beklagt eine Mutter nach dem Tot des Vaters auf sein Pflichterbteil. Die Mutter ist schwer Alzheimerkrank und wird durch Ihren Betreuer zu Lebzeiten bei dem Prozess vertreten. Noch während des Prozesses zum Zeitpunkt der Zeugenvernehmung stirbt die Mutter.
Wie geht das nun weiter, wenn die Beklagte verstorben ist. Der Betreuer selbst ist ja kein Betreuer in diesem Sinne mehr.
Der Prozess wäre ja in diesem Fall vorbei, oder?
Wer zahlt dann die Kosten des Prozesses (ist ja sozialrecht), wenn keine Entscheidung vorliegt?

Vielen Dank für Eure Antworten

René

Angenommen, ein Sohn beklagt eine Mutter nach dem Tot des
Vaters auf sein Pflichterbteil. Die Mutter ist schwer
Alzheimerkrank und wird durch Ihren Betreuer zu Lebzeiten bei
dem Prozess vertreten. Noch während des Prozesses zum
Zeitpunkt der Zeugenvernehmung stirbt die Mutter.

hi,

m.E. ist der prozess nicht „vorbei“ sondern „unterbrochen“. es geht ja um eine leistung (der kläger will was), jetzt kann er es nicht mehr vom verstorbenem sondern von jd. anderem bekommen. mit dem tod des beklagten ist ja nicht diese sache untergegangen.

m.E. geht der prozess mit den erben weiter. insoweit der kläger teilweise erbe ist, geht der anspruch wegen konfusion unter (zusammentreffen von anspruchsgegner und anspruchsberechtigten).

kosten… ??? ein telefonat mit dem gericht sollte das weitere vorgehen klären!

gruss vom

showbee