Falsche Verdächtigung

In einem Kaufhaus hängt ein Schild mit Aufforderung zur Taschenabgabe (vor Betreten des Marktes) und einem Hinweis für die Kunden, die dies nicht tun. Dieser besagt, dass an den Kassen „gegebenenfalls Taschenkontrollen durchgeführt“ werden müssen (es wird „höflichst“ darauf hingewiesen).
Angenommen, eine Kundin verweigerte in der Vergangenheit mehrmals die Abgabe ihre immer fast leere Tüte, weil es ihr zu riskant erscheint, weil keine Schließfächer vorhanden sind. Angenommen, sie hätte sich auch schon desöfteren einer Durchsuchung widersetzt und schließlich ein Hausverbot gekriegt.
Wenn sie sich nun doch wieder in dieses Geschäft begeben würde, der Hausherr sie an der Kasse (nach dem Gang durch den Markt) mit einer ungewöhnlich prallen Tüte sehen würde - hätte er das Recht, ihr die Tüte quasi gewaltsam aus der Hand zu reißen (=nötigen?)??
Und wenn nicht, dürfte sie sich dann ihm (der körperlich sowieso überlegen ist) zur Wehr setzen, weil sie sich ungerecht behandeln fühlen würde?
Der Verdacht auf Ladendiebstahl würde sich übrigens im Nachhinein als falsch erweisen - aber wäre er deswegen auch gleichermaßen unbegründet? Hätte sich dann nicht der Leiter des Marktes schuldig gemacht? Oder würde ein (solch hohes Maß an) Verdacht ausreichen?
Müsste das dann nicht sowieso erstmal die Polizei klären und die Frau dürfte solange ihre Tüte „behalten“?
Dann hätte sie sich doch auch nicht wegen Körperverletzung schuldig gemacht, wenn sie selbst ja grade sozusagen angegriffen werden würde??
…ODER???

Danke im Voraus!

Hi
der ladendektiv (oder wer auch immer) darf nicht handgreiflich werden, allerdings darf er die Frau bis zum Eintreffen der Polizei festhalten (das notfalls mit körperlicher Gewalt).
Durchsuchen darf nur die Polizei.
Einer „falschen Verdächtigung“ hat er sich nicht schuldig gemacht, da die Frau ja gegen ein bestehendes Hausverbot verstoßen hätte (Hausfriedensbruch = Straftat) und durch die volle Tasche einen Verdacht begründet hat.

Gruß
HaWeThie

der ladendektiv (oder wer auch immer) darf nicht handgreiflich
werden, allerdings darf er die Frau bis zum Eintreffen der
Polizei festhalten (das notfalls mit körperlicher Gewalt).

Wieso sollte man die Frau hier festhalten dürfen? Weswegen? Weil sie eine Tüte trägt, in der etwas drin ist? Meinst du hier ein Festnahmerecht nach § 127 StPO oder meinst du Notwehr oder was?

Einer „falschen Verdächtigung“ hat er sich nicht schuldig
gemacht, da die Frau ja gegen ein bestehendes Hausverbot
verstoßen hätte (Hausfriedensbruch = Straftat) und durch die
volle Tasche einen Verdacht begründet hat.

Den Zusammenhang mit dem Hausverbot sehe ich nicht. Die falsche Verdächtigung scheitert hier wohl eher am Vorsatz.

Natürlich bleibt es aber dabei, dass die Frau Hausfriedensbruch begangen hat.

Levay

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Hallo Hawethie,

ist es überhaupt rechtens, einer Frau Hausverbot zu erteilen, nur weil Sie sich der willkürlichen Taschenkontrolle (die eh nicht rechtens ist) widersetzt.
Hat ein Händler diese Allmacht nach Nasenfaktor?

Mit dem Festhalten, bis die Polizei kommt, stimme ich Dir grundsätzlich zu (ein wirklicher Ladendieb muß ja auch warten, bis jemand kommt, der zur Kontrolle berechtigt ist).
Allerdings könnte der Ladeninhaber doch sicher auch Ärger mit der Polizeit UND der Frau bekommen, wenn er keinen konkreten Verdacht hat und nur einfach mal in die Tüte sehen will.
Ist das nicht Nötigung bzw. Mißbrauch der Staatsgewalt oder etwas ähnliches?

Grüße
Gordie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi

ist es überhaupt rechtens, einer Frau Hausverbot zu erteilen,
nur weil Sie sich der willkürlichen Taschenkontrolle (die eh
nicht rechtens ist) widersetzt.
Hat ein Händler diese Allmacht nach Nasenfaktor?

Darst Du entscheiden wen Du in Deine Wohnung lässt und wen nicht? Grundsätzlich darf jeder Geschäftsmann selbst entscheiden wen er in seinem Laden haben will und wen nicht. Er könnte auch ganz explizit sagen, dass er aufgrund Deiner Nase nicht mit Dir Geschäfte machen will, dass nennt man Vertragsfreiheit…

Mit dem Festhalten, bis die Polizei kommt, stimme ich Dir
grundsätzlich zu (ein wirklicher Ladendieb muß ja auch warten,
bis jemand kommt, der zur Kontrolle berechtigt ist).
Allerdings könnte der Ladeninhaber doch sicher auch Ärger mit
der Polizeit UND der Frau bekommen, wenn er keinen konkreten
Verdacht hat und nur einfach mal in die Tüte sehen will.

Die Frau muss ihn ja nicht in die Tüte schauen lassen. Dann soll sie auf die Polizei warten und sich nachher überlegen ob sie wirklich noch in diesem Laden einkaufen möchte.

Ist das nicht Nötigung bzw. Mißbrauch der Staatsgewalt oder
etwas ähnliches?

Nein

gruß
Raoul

ist es überhaupt rechtens, einer Frau Hausverbot zu erteilen,
nur weil Sie sich der willkürlichen Taschenkontrolle (die eh
nicht rechtens ist) widersetzt.
Hat ein Händler diese Allmacht nach Nasenfaktor?

Allmacht? Er hat das Recht zu bestimmen, wer seinen Laden betritt. Das ist doch selbstverständlich! Wer sollte ihm denn da Vorschriften machen dürfen - und warum?

Mit dem Festhalten, bis die Polizei kommt, stimme ich Dir
grundsätzlich zu

Schade. War nämlich falsch. Es gibt überhaupt gar keinen Grund zur Festnahme.

(ein wirklicher Ladendieb muß ja auch warten,
bis jemand kommt, der zur Kontrolle berechtigt ist).

Nee, muss er nicht. Aber tut er es nicht, kann er festgenommen werden.

Allerdings könnte der Ladeninhaber doch sicher auch Ärger mit
der Polizeit UND der Frau bekommen, wenn er keinen konkreten
Verdacht hat und nur einfach mal in die Tüte sehen will.

Wow! Treffer versenkt!

Ist das nicht Nötigung bzw. Mißbrauch der Staatsgewalt oder
etwas ähnliches?

Was denn für eine Staatsgewalt? Das ist doch nur ein Ladeninhaber.

Übrigens ist es zunächst einmal Freiheitsberaubung.

Levay

Danke für alle Beiträge!

Wenn der Ladeninhaber der Frau jedoch gewaltsam die Tüte entreißen würde, wäre es doch schlicht un ergreifend Nötigung, nicht wahr???
Dann würde doch nichts dagegen sprechen, dass sich die Frau mit Gewalt (in dem Maße wie es ihr möglich wär) gegen ihn widersetzt = Notwehr!?!? Ich hab auch was von - ich glaube - §102 StPO gehört, wonach „Verdächtige“ wohl durchsucht werden dürften.
Und dieses Schild, das auf „gegebenenfalls Durchsuchung“ „höflichst“ hinweist - ist das absoluter Nonsens??? Müsste es dann eher so lauten von wegen „wenn Sie doch mit Taschen reinkommen, dann erklären Sie sich ausdrücklich mit einer Durchsuchung einverstanden“??? Wäre das dann eindeutiger???

Danke weiterhin! :smile: