Inkasso-Unternehmen

Hallo zusammen,hoffentlich habe ich das richtige Brett gewählt!!Falls nicht, verzeiht mir:wink:

Also nun zum Fall…

Angenommen eine Frau ist zum 1.9.05 von Wohnort A nach B gezogen.
Gestern erhielt Sie ein Brief von einem Inkasso-Unternehmen an die neue Adresse in B.
In dem Schreiben ging es um eine offene Zahlung bei einer Bank die durch Kreditkarte verschuldet wurde.
Nun hat sich diese Frau gewundert, da Sie keine Kreditkarte besitzt.
Sie lass den Brief nochmals, dabei fiel Ihr auf, im Briefkopf stand zb.
Lisa Maria Mustermann aber Ihr Name lautet Lisa Martina Mustermann.

Wie soll sie sich verhalten?Brief zur Seite legen und abwarten, oder nutzt es dort anzurufen bzw einen Brief zu schreiben um den Irrtum zu klären??

Hoffe der Fall ist soweit klar und hoffe auf hilfreiche Antworten

Danke
Benull

Auch hallo.

Hallo zusammen,hoffentlich habe ich das richtige Brett
gewählt!!Falls nicht, verzeiht mir:wink:

[x] Bretttest bestanden :wink:

Wie soll sie sich verhalten?Brief zur Seite legen und
abwarten, oder nutzt es dort anzurufen bzw einen Brief zu
schreiben um den Irrtum zu klären??

Siehe http://www.lawchannel.de (suche nach inkasso -> Inkasso-Büros brauchen eine Zulassung). Das müsste eigentlich bereits reichen

HTH
mfg M.L.

***besagter Text im Original*** Quelle: http://www.lawchannel.de/index.php?pg=xx%81rk*z;*z&f…
Inkasso-Büros brauchen eine Zulassung

Wenn Verbraucher Post von einem Inkasso-Büro bekommen, sollten sie erstmal dessen Seriosität prüfen. Das erläutert Peter Lischke, Geldexperte der Verbraucherzentrale Berlin. Inkasso-Unternehmen benötigen für ihre Arbeit eine Zulassung vom Präsidenten des zuständigen Land- oder Amtsgerichts. Ob ein Unternehmen diese Zulassung besitzt, gehe aus dem Briefkopf oder -fuß hervor. «Ist die Inkasso-Firma nicht zugelassen, kann man das Schreiben schon mal beiseite legen», sagt Lischke.

Aus dem Anschreiben sollte außerdem hervorgehen, welche Adresse und welche Gesellschaftsform das Unternehmen hat sowie wer der Geschäftsführer ist, erklärt Marion Kremer, Pressesprecherin des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) in Hamburg. Wenn Zweifel an der Seriosität bestehen, sei es ratsam, sich beim zuständigen Amts- oder Landgericht nach der Firma zu erkundigen.

Kremer zufolge muss die Mahnung detailliert darüber informieren, welche fällige Summe eigentlich eingefordert wird. Es reiche nicht, zum Beispiel einfach die Zahlung von 500 Euro zu verlangen. Es müsse sich dem Angeschriebenen erschließen, um welche offene Rechnung es sich handelt, damit sich prüfen lässt, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist. «Ist das nicht klar, sollte man Aufklärung verlangen», empfiehlt Lischke.

Für das Einfordern ausstehender Rechnungsbeträge verlangen die Inkasso-Firmen zusätzlich Geld von den säumigen Zahlern. Wie hoch die Inkasso-Gebühr ausfällt, ist Ermessenssache. Allerdings muss die Gebühr in einem vernünftigen Verhältnis zum Streitwert liegen. Bei einer offenen Rechnung von 50 Euro kann es durchaus gerechtfertigt sein, 20 Euro Gebühren zu verlangen, sagt Lischke. «Es gibt bei uns keine Gebührentabellen wie bei Rechtsanwälten», erklärt Marion Kremer. Die Mitglieder des Verbandes haben sich jedoch verpflichtet, nicht mehr als das 1,5-fache vergleichbarer Rechtsanwaltsgebühren zu verlangen.

Nur unseriöse Inkasso-Büros arbeiten mit Drohungen. Dann heißt es beispielsweise: «Wenn Sie nicht innerhalb einer Woche zahlen, erscheinen wir persönlich bei Ihnen». «Man sollte sich da nicht unter Druck setzen lassen», rät Marion Kremer. Den Verweis darauf, dass sich das Inkasso-Büro rechtliche Schritte vorbehält, sehe sie jedoch nicht als Drohung: «Das ist ganz normal.»

dpa

18.02.2005

Vielen Dank für diese Hinweis Markus!!!

Sie lass den Brief nochmals, dabei fiel Ihr auf, im Briefkopf
stand zb.
Lisa Maria Mustermann aber Ihr Name lautet Lisa Martina
Mustermann.

Angenommen alles deutet auf ein seriöes Inkasso-Büro hin, wie soll Sie dann nach solch einem Fehler des unternehmens reagieren??

Guten Morgen.

Vielen Dank für diese Hinweis Markus!!!

…auch ‚Elefant im Porzellanladen‘ genannt (wg. des links in
‚Sonstige Fragen‘. Nie wieder O:smile: )

Sie lass den Brief nochmals, dabei fiel Ihr auf, im Briefkopf
stand zb.
Lisa Maria Mustermann aber Ihr Name lautet Lisa Martina
Mustermann.

Angenommen alles deutet auf ein seriöes Inkasso-Büro hin, wie
soll Sie dann nach solch einem Fehler des unternehmens
reagieren??

Evtl. kann dieses Urteil des BGH helfen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
-> Seite 5 Mitte
Quelle: bundesgerichtshof.de (suche nach Inkasso AND Anschrift)

HTH
mfg M.L.
Gut getroffen unter http://www.artinboxes.de/ELE/RAD/GRO/porzellanladen.jpg :wink:

Hallo,

oder nutzt es dort anzurufen bzw einen Brief zu
schreiben um den Irrtum zu klären??

Probier’s doch einfach aus. Wovor hast Du denn Angst?

Gruß
Axel (der nie vertanden hat, warum Menschen bei unklarer Informationslage nicht miteinander reden wollen)