Rechnungsfrist / Mahnfrist / Verzugszinsen

Angenommen man stellt eine Rechnung stellt mit dem Zahlungsziel „netto sofort nach Rechnungserhalt“.
Ab welchem Tag könnte gemahnt werden und ab welchem Tag könnten Verzugszinsen geltend machen?

Was gibt es für gesetzliche Fristen bei Rechnungen, an die man sich halten muß?

Kann man das irgendwo nachlesen?

Gruß klaus

Hallo Klaus,

Angenommen man stellt eine Rechnung stellt mit dem
Zahlungsziel „netto sofort nach Rechnungserhalt“.
Ab welchem Tag könnte gemahnt werden und ab welchem Tag
könnten Verzugszinsen geltend machen?

Theoretisch bereits einen Tag nach dem Zugang der Rechnung.
Das macht natürlich idR nicht viel Sinn, so dass üblicherweise ein
wenig gewartet wird bevor die erste Zahlungserinnerung rausgeht.

Was gibt es für gesetzliche Fristen bei Rechnungen, an die man
sich halten muß?
Kann man das irgendwo nachlesen?

Ja. § 286 BGB.

Gruß - Jaschiii