Hi,
laut Art. 3 Abs. 2 FernAbsG lassen sich manche Waren ja vom Widerrufsrecht ausnehmen. Wo finde ich Informationen ob man bei einem Verkauf von Naturseifen diese Regelung anwenden kann? Die Haltbarkeit von Naturseifen beträgt ca. 6 - 12 Monate. Grüße von Sally
Hallo Sally,
das FernAbsG gibt es seit 2002 nicht mehr. Die Regelungen finden sich
nun in §§ 312b ff BGB.
IMHO ist das Widerrufsrecht im Falle der Versendung von Naturseifen
nicht, insbesondere nicht aufgrund von § 312b III Nr. 5,
ausgeschlossen, es sei denn, sie wird im Rahmen häufiger und
regelmäßiger Fahrten geliefert.
Gruß - Jaschiii
Hallo Jaschiii,
danke, das dachte ich mir fast schon. Wäre auch zu schön gewesen wenn es eine Ausnahme gegeben hätte
Viele Grüße von Sally