Indirekte Beleidigung

Hi.

Eine fiktive Geschichte (Nein, nicht lachen, sie ist mir wirklich nur so eingefallen!! Ich weiß, sie ist blöd.)

Zunächst:

Person A beleidigt Person B, und nennt ihn einen Idioten (warum auch immer). Person B rennt zur Polizei und macht Strafanzeige wegen Beleidigung.
Okay. So weit so gut. Über Person B kann man nur Kopf schütteln, iss klar. Aber rein rechtlich wär es ja möglich.

So, jetzt:
(neue Szene)

Person A regt sich über irgendetwas auf (z.B. dass ein Auto falsch parkt. Wer der Falschparker ist, weiss er nicht!). Person B kommt dazu und hört A fluchen. A sagt „Wer so hier parkt ist ein Idiot!“
Person B gibt zu erkennen, dass er der Falschparkende ist.
Okay. Kann Person B genauso wie im obigen Fall eine Strafanzeige wegen Beleidigung machen?

N°1

Person A regt sich über irgendetwas auf (z.B. dass ein Auto
falsch parkt. Wer der Falschparker ist, weiss er nicht!).
Person B kommt dazu und hört A fluchen. A sagt „Wer so hier
parkt ist ein Idiot!“
Person B gibt zu erkennen, dass er der Falschparkende ist.
Okay. Kann Person B genauso wie im obigen Fall eine
Strafanzeige wegen Beleidigung machen?

Klar KANN er, die Frage ist, ob er damit „Erfolg“ hat. (Ok, Klugscheißerei…)
Also: ich meine, der Tatbestand des § 185 StGB ist hier nicht erfüllt. Die Kundgabe der Miß- oder Nichtachtung muß sich gegen einen anderen richten, der sie als Beleidigung auffaßt, auch wenn sie nicht gerade für ihn bestimmt war. Ein Monolog, wie wir ihn hier wohl haben, ist nicht ausreichend. Die Äußerung war nicht für den A bestimmt.

Ciao, Wotan