Angenommen, man macht Fotos von einem Auto, Flugzeug o.ä. Man erkennt, dass die Fotos sehr gut geworden sind und zeiht sich selbst eines auf Postegröße ab, um es sich aufzuhängen. Nun kommt man aber auf die Idee, etwas mehrere (sagen wir mal 10-20) Stück abzuziehen und diese zu verkaufen (z.B. ebay). Wie ist nun die Sachlage, muss man mit rechtlichen Folgen rechnen, ist das vom Hersteller verboten o.ä.?
Vielen Dank,
Benny
jau - pech gehabt mit der idee.
siehe
http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm
unter dem thema
gibt es sonderrechte für sonderzüge?
ciao
marian
p.s.: du darfst mir aber gerne mal ein bild in kleinerer auflösung zumailen, weil ich neugierig bin ;o)
Hallo,
Deine Antwort verfehlt ein wenig die Frage, denn Du setzt voraus, dass das Motiv rechtlich geschützt ist, was bei weitem nicht immer der Fall sein dürfte. Darüber hinaus handelt es sich hier um eine individuelle Rechtsauffassung eines einzelnen.
Grundsätzlich verboten, so wie Du es darstellst, ist es wohl eher nicht.
Gruß
Matthias
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na - nicht ganz!
a) ist es nicht die meinung eines einzelnen:
http://www.photographie.de/magazin/fotorecht_10_2002…
b) geht es in der tat um die frage, ob der fotografierte gegenstand geschmacksmustermässig geschützt ist.
b) geht es in der tat um die frage, ob der fotografierte
gegenstand geschmacksmustermässig geschützt ist.
Genau. Ein Beispiel aus der Praxis: Die Deutsche Bahn verlangt von Hobbyfotografen, welche von „der Öffentlichkeit zugänglichen Plätzen“ aus fotografieren, keine Genehmigung. Auch wenn Bilder gegen Entlohnung an Zeitschriften etc. verkauft werden nicht (Voraussetzung ist aber das man es Hobbymäßig macht, also nicht beruflich Fotograf etc ist)
Quelle: Geschäftliche Mitteilungen der Bahn Nr. 3 vom 19. Jan 01.
Hallo Alexander,
danke für den Hinweis, damit hat man ja als „Hobbyfotograf“ etwas in der Hand, wo man sich drauf beziehen kann.
Der Artikel aus der Fotographie ist allerdings von 2002 - so dass ich jedem nur empfehlen würde, sofern es leiseste Zweifel gibt:
Freundlich anfragen!
Was im ursprünglichen Bsp. aber schwer sein könnte, denn wer würde denn z.B. für eine Boeing in Deutschland Geschmacksmusterschutz beantragen? Und bei wem sollte man nachfragen?
Sofern z.B. das Logo einer ausländischen Fluggesellschaft deutlich zu sehen ist, würde ich dann bei deren Deutschlandvertretung nachhaken.
Mit etwas Glück freuen die sich noch für die kostenlose Werbung und geben ihr O.K.
Wobei wir gerade noch bei Flugzeugen und Eisenbahnen sind: beim Einlesen in die Materie und dem ersten von mir gebrachten Link geht klar hervor, dass die Kunstwerke genehmigungsfrei auf Dauer an einem öffentlichen Platz sein müssen. Bei Bus, Bahn und Flugzeug liegt es in der Natur, dass, sofern sie noch im Gebrauch, regelmässig an anderen Plätzen sind.
Frdl. Gruss
Marian