Hallo Leute,
neulich habe ich aufgrund gegebenem Anlaß vom Registergericht ein „Merkblatt für eingetragene Vereine“ erhalten.
Da wird unter dem Punkt „Vorzulegende Unterlagen“ beim Unterpunkt Satzungsänderung eine „Urschrift und eine Abschrift des Versammlungsprotokolls“ verlangt.
Was heist das konkret? Die Abschrift des Versammlungsprotokolls, damit weiß ich was anzufangen, nur der Begriff „Urschrift“ ist mir schleierhaft.
Grund der Anfrage ist, daß wir in einem e. V. demnächst eine Satzungsänderung vorhaben.
Vielen Dank euch allen
Tom
unter urschrift versteht man meines wissens genau das was ursprünglich original einmal als erstes dokument über eine sache festgehalten oder definiert wurde!
es grüßt
Chris
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Hallo Thomas,
neulich habe ich aufgrund gegebenem Anlaß vom Registergericht
ein „Merkblatt für eingetragene Vereine“ erhalten.
Da wird unter dem Punkt „Vorzulegende Unterlagen“ beim
Unterpunkt Satzungsänderung eine „Urschrift und eine Abschrift
des Versammlungsprotokolls“ verlangt.
Ich würde es als handschriftliches Original ansehen.
Ciao maxet.