Agressive Kinder

Hallo,

auch wenn es etwas komisch klingt würde ich gern wissen, wie man sich rechtskonform verhält, wenn fremde Kinder agressiv werden. Nehmen wir mal den Fall an, dass drei Sechsjährige sich in einem Stadtpark rumtreiben und dort Mütter mit Kindern belästigen und sogar schlagen. Die Eltern der Drei sind nicht zu sehen.

  1. Zurückschlagen (ist zurecht verboten)
  2. Schubsen (hat wahrscheinlich kaum Wirkung bzw. fördert noch die Agression)
  3. Polizei rufen (Nehmen die so was ernst?)
  4. das Ganze über sich ergehen lassen oder weglaufen (kann ja irgendwie auch nicht die Lösung sein)

Tschüs
Harald

Hi,

auch wenn es etwas komisch klingt würde ich gern wissen, wie
man sich rechtskonform verhält, wenn fremde Kinder agressiv
werden. Nehmen wir mal den Fall an, dass drei Sechsjährige
sich in einem Stadtpark rumtreiben und dort Mütter mit Kindern
belästigen und sogar schlagen. Die Eltern der Drei sind nicht
zu sehen.

  1. Zurückschlagen (ist zurecht verboten)
  2. Schubsen (hat wahrscheinlich kaum Wirkung bzw. fördert noch
    die Agression)
  3. Polizei rufen (Nehmen die so was ernst?)
  4. das Ganze über sich ergehen lassen oder weglaufen (kann ja
    irgendwie auch nicht die Lösung sein)
  1. Einen oder zwei der Kinder festhalten und ihnen verbal unmißverständlich deutlich machen, daß man das Verhalten nicht duldet.

Grundsatz: defensiv vorgehen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß man Sechsjährige nicht in den Griff bekommen sollte. Aber wenn wirklich mal gar nichts mehr helfen sollte, bleibt nur die Polizei…

Gruß Stefan

Hallo,

da dies ein Rechtsforum ist, will ich mich auf eine rechtliche Antwort beschränken. Du solltest aber immer bedenken, dass das, was man tun darf, nicht mit dem übereinstimmen muss, was man tun sollte - und das kann in solchen Fällen ganz besonders gelten.

  1. Zurückschlagen (ist zurecht verboten)

Hier ist schon der Knackpunkt. Das kann man so nicht stehen lassen. Im Übrigen stellt sich doch die Frage, warum dann das hier erlaubt sein sollte:

  1. Schubsen (hat wahrscheinlich kaum Wirkung bzw. fördert noch
    die Agression

Wir haben es hier mit einem Problem der Notwehr zu tun. Damit gilt zunächst einmal, dass du alles tun darfst, was sicher geeignet ist, um die Angriffe der Kinder abzuwehren, wobei du von mehreren Möglichkeiten die mildeste wählen musst. Eine „schimpfliche Flucht“ wird dir zunächst mal nicht zugemutet, so viel also zum letzten deiner Punkte…

Das Notwehrrecht geht also sehr weit, erfährt aber bei Kindern Einschränkungen und zwar ganz erhebliche: Einem Erwachsenen ist es nämlich im Normalfall zuzumuten, sich auf die Defensive zu beschränken und nur, wenn es absolut nötig ist, wirklich selbst gewalttätig zu werden. Ich nehme an, dass die Rechtspraxis an so etwas sehr strenge Anforderungen stellt.

Nehmen wir an, so ein Gnom hat ein Messer in der Hand und rennt auf dich zu, um dich zu verletzen - wir müssen uns nicht lange darüber unterhalten, dass du sehr wohl zuschlagen dürftest. Andererseits ist das ja auch ein Extrembeispiel. Ich will auch nur zum Ausdruck bringen, dass es eine Frage des Einzelfalls ist und dass es übrigens keine klaren Regeln gibt, die sagen: Wenn A, dann B.

Grundsätzlich aber noch mal:

  • Es geht hier um Notwehr.

  • Notwehr erlaubt von mehreren Mitteln, die geeignet sind, einen Angriff abzuwehren, nur das mileste (und das dürfte bei Kindern dank der körperlichen Überlegenheit eines Erwachsenen ziemlich milde sein!)

  • Gegenüber Kindern ist das Notwehrrecht eingeschränkt, so dass man insbesondere auf defensive Verteidigung verwiesen ist.

Levay

Frag die Kinder nach ihrem Namen. Wenn sie ihn nicht sagen, nimm eins der Kinder
an der hand (so dass es nicht weglaufen kann, aber auch nicht so, dass du es
verletzt) und sag laut und deutlich „So, du hast jetzt die Wahl: entweder du
sagst mir wo du wohnst, oder wir müssen jetzt zur Polizei gehen und dann kommst
du ins Gefängnis!“. das klingt vielleicht komisch, aber Kinder glauben dass.

  • Falls das Kind sagt wo es wohnt: mit den Eltern sprechen

  • Falls die anderen Kinder weglaufen: Kind beiseite nehmen und ein ernstes
    Wörtchen mit ihm reden (die sind nur im Rudel vorlaut)

  • Falls nichts davon der fall ist mit dem kind bis zur nächsten polizeiwache
    gehn. (spätestens dann hat es die hosen voll)

ruhig immer wieder erwähnen, dass wir jetzt zur Polizei gehen, dass die Mama ganz
traurig sein wird, dass der Papa ganz böse sein wird, dass man da dann hinter
gitter sitzen muss und nur wasser und brot kriegt, dass es keinen fernsehr gibt,
usw.

…irgendwann wird das kind aufgeben. Und die anderen beiden sehen, dass du
durchgreifst.

Am ende (wenn es weint oder so) sagst du nur sowas wie: „heute bist du noch davon
gekommen, aber wenn ihr irgendwann wieder irgendjemand belästigen solltet, gehts
zur polizei! Ich beobachte euch…“