Hallo,
angenommen, jemand kauft für sein Unternehmen Waren bei einer Firma in England. Das Geschäft wird per Email abgewickelt, die britische Firma hat eine seriös erscheinende Internetseite und eine USt-ID-Nr. Das Geld wird überwiesen und die Firma aus England bestätigt die Lieferung der Ware. Eine Woche später ist die Ware noch nicht angekommen, die HP existiert nicht mehr, genauso wie die Email-Adresse. Was könnte man in so einem Fall tun???
Nicht, dass ich mich mit Rechtsfragen auskenne - aber ich würde mich als erstes bei der britischen Finanzbehörde erkundigen, ob die VAT Nbr existiert(e), und wenn ja, wem sie gehört.
gruss, isabel
Hallo Melli,
ich würde mich erstmal gedulden. Ich habe vor etwa drei Monaten auch etwas aus GB bestellt und die Ware hat glatt 3 Wochen gebraucht (16.6 - 7.7.), bis sie geliefert war! Und das Absendedatum hat GENAU mit dem Datum übereingestimmt, an dem der Verkäufer meine Paypal-Zahlung erhalten hat! Also er hat es nicht zu spät abgeschickt und es war auch als Luftpost deklariert, es hat halt trotzdem ewig gedauert. Wie gesagt, ich würde mich erstmal gedulden.
Viele Grüße
Anja
Hallo Anja,
ja, da hast du schon recht, aber ist es nicht seltsam, dass es inzwischen weder die HP noch die Email-addresse noch gibt??? Haben gestern versucht hinzuschreiben und nachzufragen und auf einmal kam die nachricht dass es diese adresse nicht gibt!
@isabel: danke, ist eine gute idee, werde ich mal versuchen
Hallo Melli,
hmmm, okay, das ist schon sehr eigenartig. Auf der anderen Seite kann es z.B. sein, daß er zufällig gerade seine Domain gekündigt hat um mit einer anderen sein Geschäft weiter zu betreiben. Ich will nichts schönreden, aber manchmal kann es echt sein, daß sowas passiert. Oder hast du dich evtl. bei der Adresse vertippt? Kann auch passieren.
Probiere doch einfach mal Isabels Idee und dann kannst du ja weitersehen. Derweilen wartest du einfach auch noch ein bißchen ab, weil die Lieferzeiten aus GB sind echt manchmal übel. Ich habe damals auch überlegt, die Kohle über Paypal zurück gehen zu lassen, die habe ja gewisse Fristen. Nach 2 Wochen bei angeblicher (zu der Zeit wußte ich es ja nicht, daß es stimmte) Luftpost erschien es mir auch eigenartig. Aber der Verkäufer war echt nett und wir hielten dann fast täglich Kontakt.
Auf jeden Fall wünsche ich dir viel Glück.
Viele Grüße
Anja
P.S. Hast du die Ware über eBay bestellt? Womöglich noch mit Paypal bezahlt? Dann stünden deine Chancen, dein Geld zurück zu bekommen nämlich gar nicht so schlecht.
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Servus Isabel,
dieses Vorgehen benötigt (durch Steuergelder teuer bezahlte) Arbeitszeit. Man kann die Bestätigungsanfrage auch automatisiert online starten, notwendig ist dafür bloß die Angabe einer deutschen USt-ID-Nummer:
http://evatr.bff-online.de/eVatR
- allerdings mit den Häklein:
Erstens werden keine Auskünfte über Unternehmer, denen eine VAT-ID-Nummer zugeteilt ist, auf bloße Nennung der ID-Nummer erteilt. Nicht online und auch nicht telephonisch. Bloß die Bestätigung kann man bekommen, in zwei Schritten: Einfache Bestätigung, dass die Nummer gültig ist, und qualifizierte Bestätigung der Angaben zum Unternehmer. Wenn man keine Angaben zum Unternehmer machen kann, können diese auch nicht bestätigt werden.
Zweitens wird etwa im Fall einer schnell liquidierten und abgewickelten Ltd. auch bloß bestätigt, dass die VAT-ID-Nummer nicht mehr gültig ist.
Aber eine kleine Möglichkeit, etwas mehr über den Inhaber der ID-Nummer zu erfahren, ist das schon, das ist richtig.
Schöne Grüße
MM