Nehmen wir folgenden fiktiven Fall an.
A erhält über das Mahngericht eine Mahnung am 28.1. eines Jahres zugestellt. Die gesetzliche Frist zur Verjährung wäre am 31.12. des Vorjahres abgelaufen. Ein Grund zur verzögerten Zustellung ist A nicht anzulasten.
Angeblich sei die Mahnung am 28.12. dem Mahngericht zugestellt, dort Anfang des Jahres bearbeitet.
Gilt die Mahnung als fristgerecht zugestellt ? Bisher bin ich davon ausgegangen, dass „demnächst“ 14 Tage bedeutet.
Wie ist die allgemeine Rechtsmeinung dazu?
Danke
Martin
Hallo Martin!
A erhält über das Mahngericht eine Mahnung am 28.1. eines
Jahres zugestellt. Die gesetzliche Frist zur Verjährung wäre
am 31.12. des Vorjahres abgelaufen.
Mit allen Vorbehalten, denn ich bin kein Jurist: Die Forderung bleibt bestehen, weil Verjährung die Einrede derselben voraussetzt. Der Schuldner kann die Zahlung mit der Begründung der eingetretenen Verjährung ablehnen.
Gruß
Wolfgang
Gilt die Mahnung als fristgerecht zugestellt ? Bisher bin ich
davon ausgegangen, dass „demnächst“ 14 Tage bedeutet.
Der Mahnbescheid entfaltet seine verjährungshemmende Wirkung rückwirkend auf den Zeitpunkt des Antragseingangs, wenn er - wie Du richtig ausführst - „demnächst“ zugestellt wird. Die Dauer der Verzögerung ist gleichgültig, wenn sie nicht vom Antragssteller zu vertreten ist, sondern auf dem Geschäftsablauf des Gerichts beruht.
Sollte hier also der Antragssteller alles richtig gemacht haben und es nur solange gedauert haben, bis bei Gericht alles bearbeitet wurde, ist die Verjährung gehemmt.
Die aus der Rechtsprechung abzuleitende 14-Tages-Frist kommt nur in Spiel, wenn die Verzögerung durch den Antragssteller verursacht wurde.
Ciao, Wotan
Servus!
Zwischen dem 27. und 31. Dezember kommen die Anträge säckeweise bei den Mahngerichten an. Das liegt daran, dass viele Leute nach Weihnachten pleite sind, sich überlegen, von wem sie denn noch Geld zu bekommen haben und plötzlich merken, dass der Anspruch eine Woche später verjährt sein könnte.
Nun ist es aber so, dass Beamte in der Regel keine Überstunden machen, nur weil es ein bißchen mehr Arbeit gibt. Mit der rechtzeitigen Abgabe hat der Gläubiger alles getan, um seinen Anspruch zu sichern.