Haftung bei Unfall nach Fahrzeugverkauf

Angenommen, ein KFZ wird verkauft, der Kaufvertrag per Datum 10.10.2005, 17:00 Uhr abgeschlossen. Die Papiere werden übergeben und der Käufer fährt los (Fahrzeug ist noch auf den Verkäufer zugelassen).

Wenn der Käufer nun selbstverschuldet einen Unfall baut - wer haftet in diesem Fall?!

Hallo Angie

soweit ich weis haftet erstmal die Versicherung des Verkäufers, holt sich das dann aber von dem Unfallverursacher wieder.

Ronny

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