angenommen jemand wird von einem Autofahrer absichtlich mit dem PKW angefahren und verletzt.
Der „Fall“ wurde noch am Unfallort von Polizei zu Protokoll genommen.
Es gibt auch Zeugenaussagen, die nicht nur den „Unfall“ sondern auch die Absicht bestätigen.
Wenn die Absicht jemanden mit einem KFZ zu verletzen eindeutig ist, kann man überhaupt noch vom Unfall sprechen??
Nach dem die verletzte Person nun das Krankenhaus verlassen hat, was muß sie tun?
Wer ist zu informieren??
Wer trägt die entstandenen Kosten?
Krankentransport, unzählige Untersuchungen, Verdienstausfall???
Muß die geschädigte Person nun einen Anwalt einschalten um z. B. Schwerzensgeld zu bekommen, bzw. alles wichtige und notwendige zu regeln?
im geschilderten Fall ist es sicher mehr als sinnvoll, einen Anwalt
zu Hilfe zu nehmen.
Von Unfall kann keine Rede sein, es handelt sich um einen tätlichen
Angriff mit der Waffe „Auto“. Bestimmt haben Juristen dafür noch
einen treffenderen Ausdruck.
im geschilderten Fall ist es sicher mehr als sinnvoll, einen
Anwalt
zu Hilfe zu nehmen.
Von Unfall kann keine Rede sein, es handelt sich um einen
tätlichen
Angriff mit der Waffe „Auto“. Bestimmt haben Juristen dafür
noch
einen treffenderen Ausdruck.
da sollte man auf jeden Fall einen Anwaltskollegen einschalten. Der fordert dann die Ermittlungsakte an, und kann erkennen, ob in die richtige Richtung ermittelt wird, ob also nur bzgl. Verkehrsunfall oder wegen des Angriffs mit dem PKW Ermittlungen laufen. Ggf. kann er dann eine ergänzende Strafanzeige erstatten. Er wäre dann u.U. auch in der Lage das Opfer als Nebenkläger im dann anstehenden Strafprozess zu vertreten. Auch weiß er, was zivilrechtlich in so einer Sache zu unternehmen ist.
Gruß vom Wiz
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Es gibt auch Zeugenaussagen, die nicht nur den „Unfall“
sondern auch die Absicht bestätigen.
Da wäre ich vorsichtig. Absicht ist eine innere Tatsache, die muss sich schon klar manifestieren, damit sie für Zeugen wahrnehmbar ist. Ich habe kürzlich einen Fall verloren, bei dem ein LKW-Fahrer meinem Mandanten beim Spurwechsel in die Seite gefahren ist. Alle Zeugen sprachen von klarer Absicht - das Gericht fand jedoch, dass der Beweis des ersten Anscheins für einen Fahrfehler meines Mandanten sprach.
Muß die geschädigte Person nun einen Anwalt einschalten um z.
B. Schwerzensgeld zu bekommen, bzw. alles wichtige und
notwendige zu regeln?
Muß sie natürlich nicht. Aber mit Verlaub: Sie wäre blöd, wenn sie es nicht täte. Wenn sie Geld zu verschenken hat, soll sie’s lieber nach Afrika schicken…
Danke für den Link, paßt jedoch zu der Art des Vorfalls nicht ganz…
es wurde hierbei ein Fußgänger mit der Absicht ihn zu verletzen angefahren, es entstand Personenschaden, kein Blechschaden, auch nicht am Fahrzeug des Verursachers.
Da wäre ich vorsichtig. Absicht ist eine innere Tatsache, die
muss sich schon klar manifestieren, damit sie für Zeugen
wahrnehmbar ist.
In dem Fall, den ich hier nicht im Detail schildern möchte, war die Absicht klar manifestiert. Es war eindeutig, daß der Autofahrer sein
Fahrzeug regelrecht als Tatwerkzeug benutzt hat - er wollte mit seinem Fahrzeug den Fußgänger verletzen!
Ist ihm leider auch gelungen (