Auto verkauft/Unfall/Abschleppen/Kosten?

Angenommen, jemand hat sein Auto an seinen Ex-Gatten übergeben und ein Übergabevertrag (weil kostenlos) wurde gemacht. Der Ex-Gatte hat den Wagen dann nicht auf seinen Namen umgemeldet und promt einen Unfall verursacht.
Der Wagen würde dann abgeschleppt werden und wegen Totalschaden unter- bzw. sichergestellt werden. Die Vesicherung würde sich weigern, ohne Abmeldebescheinigung der Kfz-Zulassungsstelle den neuen Halter zu akzeptieren, der nun ja auch die Versicherungsbeiträge zahlen soll und hält sich noch an den alten Versicherungsnehmer. Dieser würde jedoch darauf beharren, den Wagen abgegeben zu haben, er sei nicht der Fahrer und auch nicht der neue Besitzer, sondern der Ex-Gatte (der ja den Wagen noch nicht umgemeldet hat).
Nachdem sich dann Fahrerflucht herausstellen würde, wird der Wagen durch das Abschleppunternehmen nicht herausgegeben. Wer trägt die Kosten für diese Unterstellungs- und Abschleppkosten? Wie kann sich der alte Halter am besten verhalten? Die Versicherung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt und die Kfz-Zulassungstelle vom Verkauf/Übergabe in Kentnis gesetzt. Müßte der alte Halter für die Unterstellkosten beim Abschleppunternehmen oder für sonstige Sachen aufkommen?
Danke für Tipps und Infos!

Man kann beweisen wer Halter ist, wenn in dem Vertrag benannt ist abmelden innerhalb (frist) bis dahin haftet der Alte Halter.
Eng wird es wenn man darauf verzichtet hat, Pflichtenübernahme zu vereinbaren. Übergabevertrag???

Wolfgang.

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Danke vorab für die Antwort.
Der NEUE Halter wurde in einer Art Vertrag namentlich genannt und lediglich ein Zweizweiler betreffend des Kfz formuliert, „Übergabe des Kfz am…“ und mit dem Hinweis zur „schnellen Ummeldung“. Dies alles war ein Punkt im Rahmen einer Trennungsvereinbarung. Die Zulassungsstelle erkennt diesen Passus an. Das ganze wäre dann über 2 Monate her, so dass der - lapidar gehaltene Passus „Schnelle Ummeldung“ schon nicht mehr dehnbar ist, oder?
Wäre man da schon raus aus der Sache?

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