Familienname des Kindes

Hallo wwwler,

ein Paar heiratet, der Ehemann nimmt den Familiennamen der Ehefrau an. Es wird ein Kind geboren. Sorgerecht ist geteilt, Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei der Ehefrau. Die Ehe scheitert, nach der Scheidung behält der Ehemann den Familiennamen der Ehefrau. Die Ehefrau möchte dann wieder heiraten und den Familiennamen des neuen Mannes annehmen. Sie möchte allerdings auch, dass das Kind ihren neuen Namen annimmt, es lebt ständig bei ihr. Das Kind hat regelmäig Kontakt zum Vater. Vater stimmt der Namensänderung nicht zu. Hat die Frau eine Möglichkeit, die Namensänderung durchzusetzen?

Vielen Dank für Hinweise
Anja

Hallo,

sowohl bei der „Einbennnung“ nach § 1618 BGB als auch bei der Adoption kann die Zustimmung des anderen Elternteils durch das Gericht ersetzt werden. D.h. sollte der andere Elternteil die Zustimmung aus nicht nachvollziehbaren Gründen verweigern, diese aber zum Wohle des Kindes sein, kann der die Einbenennung betreibende Elternteil sich mit einem entsprechenden Antrag an das zuständige Gericht wenden.

Das Gericht hört dann beide Seiten (und das Kind, wenn es ausreichend verständig ist), wägt dann die Argumente ab, und kommt zu einer entsprechenden Entscheidung. Diese kann dann statt der Zustimmung des anderen Elternteils bei der Einbenennung vorgelegt werden. Im Rahmen einer Adoption läuft das ganze Verfahren ohnehin bei Gericht.

Ansprechpartner für entsprechende Anträge sind familienrechtlich spezialisierte Anwaltskollegen.

Gruß vom Wiz

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