Hallo Ihr Rechtswissenden!
In wieweit wird bei einer Dienstfahrt(Praktikums- bzw. Hausbesuche) ein selbst verschuldeter Unfall vom Dienstherrn (Land-NRW)reguliert.
Schäden sowohl am eigenen als auch am gegnerischen Fahrzeug.
Danke!!!
Hallo Ihr Rechtswissenden!
In wieweit wird bei einer Dienstfahrt(Praktikums- bzw. Hausbesuche) ein selbst verschuldeter Unfall vom Dienstherrn (Land-NRW)reguliert.
Schäden sowohl am eigenen als auch am gegnerischen Fahrzeug.
Danke!!!
Hallo!
In wieweit wird bei einer Dienstfahrt(Praktikums- bzw.
Hausbesuche) ein selbst verschuldeter Unfall vom Dienstherrn
(Land-NRW)reguliert.
Schäden sowohl am eigenen als auch am gegnerischen Fahrzeug.
Solange der Unfall nicht grob fahrlässig verursacht wurde, haftet der Arbeitgeber für die entstandenen Kosten. Er muß den Arbeitnehmer gleich stellen, wie zu dem Zeitpunkt vor der Fahrt. Das heißt zum Beispiel, wenn der Wagen vollkasko versichert war dann haftet der Arbeitgeber nur für den Eigenanteil und die Schlechterstellung durch Hochstufung in der Versicherung.
Gruß
Stefan
Hi,
das kommt darauf an. Normalerweise wird die Versicherungssituation vor dem Antritt einer Dienstfahrt geklärt (per Pauschalregelung, bzw. per Einzelfallentscheidung Antrag/Genehmigung).
Im nachhinein dürfte es schwer werden …
Ciao R.
Hi,
das ist nur richtig, wenn der Einsatz des privaten Fahrzeuges durch den öffentlichen AG veranlasst/genehmigt wurde. Dies scheint hier nicht der Fall zu sein - sonst hätte der Fragesteller die Frage nicht gestellt. Normalerweise wird im öD bei der Genehmigung einer Dienstfahrt mit dem Privat-PKW die Versicherungsfrage vorgängig geklärt und in den Genehmigungen ausdrücklich darauf hingewiesen.
Ciao R.
Hallo,
das ist nur richtig, wenn der Einsatz des privaten Fahrzeuges
durch den öffentlichen AG veranlasst/genehmigt wurde.
Ups, da war ich natürlich, einfach mal so von ausgegangen.
Danke
Stefan
Hallo!
Praktikumsbesuche zählen zu bestimmten Zeiten zum allgemeinen Aufgabenbereich und werden pauschal genehmigt ohne besondere Hinweise.
Die den Schaden verursachende Person scheint nun alles aus „eigener Tasche“ zahlen zu müssen und wird zudem beim Schadensfreiheitsrabatt noch hochgestuft.
Dieser Fall ist in 30 Jahren erstmals vorgekommen.
Herzlichen Dank für Eure Hilfen.
Gruss
Franz
Hallo!
Praktikumsbesuche zählen zu bestimmten Zeiten zum allgemeinen
Aufgabenbereich und werden pauschal genehmigt ohne besondere
Hinweise.
Die den Schaden verursachende Person scheint nun alles aus
„eigener Tasche“ zahlen zu müssen und wird zudem beim
Schadensfreiheitsrabatt noch hochgestuft.
Dieser Fall ist in 30 Jahren erstmals vorgekommen.
Wenn es so ist wie du erzählst, dann ist die Rechtssprechung in diesem Fall ziemlich eindeutig.
Gruß
Stefan
Hallo,
wie die gesetzl. Verpflichtung konkrekt umgesetzt ist, kann ich nur für Bayern sagen:
Bei Dienstfahrten ist der PKW über die Bayer. Vers. Kammer versichert. Der Versicherungsfall wird mit diesem Versicherer und nicht mit dem eigenen Versicherer abgewickelt. Dies setzt allerdings voraus, dass die Benutzung des Privat-PKW unter Hinweis auf diese Versicherung explizit genehmigt wurde …
Im Umkehrschluß: Keine Genehmigung => keine Verseicherung.
Andere Bundesländer dürften ähnliche Regelungen haben.
Hier sollte man beim zuständigen Personalrat nachfragen.
Ciao R.
ps.: zur allgemeinen Rechtslage:
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Versicherungsrecht/…
Rückfrage
Hallo,
Die den Schaden verursachende Person scheint nun alles aus
„eigener Tasche“ zahlen zu müssen und wird zudem beim
Schadensfreiheitsrabatt noch hochgestuft.
Ich dachte immer: eins von beiden. Stimmt das nicht?
Gruß
Axel
Haftpflicht + Vollkasko
Hi,
es geht um zwei Versicherungsfälle
(Nicht jeder hat eine Vollkasko)
Ciao. R